Wege der Ganzwerdung

Berufsverbot für Reiki-Praktizierende in Nordrhein-Westfalen?

Wappen von Nordrhein-WestfalenIn der letzten Wochen hat Reiki-land.de eMails erhalten von Reiki-Anbietern, denen Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen ein Berufsverbot erteilt haben und bei Zuwiderhandlung mit Strafen drohen. Die betroffenen Reiki-Praktiker baten stets darum, schnellstmöglich aus der Anbieterliste entfernt zu werden.

Die Maßnahme der Gesundheitsämter in NRW gilt als große Überraschung. Schließlich besteht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 2004 die allgemeine Überzeugung, dass Rechtssicherheit hinsichtlich der Anwendung von Reiki herrscht. Nicht umsonst hat sich damals ein Reiki-Lehrer durch alle Instanzen geklagt.

Nach eMails und Telefonaten mit den Betroffenen stellt sich aktuell folgender Sachverhalt dar:

  1. Es scheint eine Empfehlung (keine Anordnung) des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen zu geben, wonach die Ausübung von Reiki an eine Heilerlaubnis gebunden sein soll.
  2. Alle Argumentationen der Gesundheitsämter ignorieren das Urteil des BVerfG und berufen sich auf ältere Entscheidungen, wonach Reiki nicht ohne Heilerlaubnis angeboten werden darf.

Bislang konnte kein Mitarbeiter des Ministeriums für eine Stellungnahme erreicht werden. Für die Reikiland-Redaktion stellt sich der Sachverhalt so dar, dass sowohl Gesundheitsministerium als auch Gesundheitsämter in Kenntnis der höchstrichterlichen Entscheidung eben diese ignorieren. Als Begründung seitens der Gesundheitsämter wurde mir von Betroffenen u.a. mitgeteilt, dass die Entscheidung des BVerfG nicht akzeptiert würde, da dort von Reiki keine Rede wäre, sondern nur von geistigem Heilen.

Richtig ist, dass das Wort Reiki nicht explizit im Urteil genannt wird. Allerdings ist es so, dass die Ausübung von Reiki im Urteil konkret beschrieben wird: “Mit Hilfe seiner Hände übertrage er positive Energien auf das Zielorgan und aktiviere dadurch die Selbstheilungskräfte seiner Klienten. Er erstelle weder Diagnosen noch verschreibe er Medikamente oder verwende medizinische Geräte. Heilungsversprechen gebe er nicht ab. Er rate den Kranken dringend zu, weiter Hausärzte und Spezialisten zu konsultieren.”

Die aktuell zunehmende Praxis in Nordrhein-Westfalen, dass Reiki-Praktiker keine Reiki-Anwendungen mehr anbieten dürfen und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in vierstelliger Höhe angedroht wird, ist als Berufsverbot zu betrachten. Dies konterkariert die aktuellen Erklärungen von Ministerin Steffens in Sachen “Gesundheitsförderung und Prävention ein gesundes Älterwerden” sowie das Anliegen “dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ihr Leben so weit wie möglich selbst gestalten können”.

Weitere Fragen und Diskussionen bitte im Reiki-Forum unter “Behörden gegen Reiki“. Kommentare gern an dieser Stelle. Aktuell fordern wir eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums an und werden an dieser Stelle weiter berichten.

Nachtrag 1 vom 15.02.2011 – die Argumentation der Stadt Remscheid:

Eine der Betroffenen hat uns Schreiben zukommen lassen. Wir zitieren im Folgenden, um die Entwicklung und Argumentation für alle Reiki-Praktiker nachvollziehbar zu machen:

“Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist die “Reiki-Methode” als erlaubnispflichtige Heilkundeausübung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz anzusehen. Nach § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körpderschaden bei Menschen. Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert oder Inhaber/Inhaberin einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes.” Aus einem Schreiben Stadt Remscheid, Fachdienst Gesundheitswesen, 2010.

Der Irrtum in diesem Schreiben: Reiki dient nicht der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Reiki-Praktiker stellen grundsätzlich keine Diagnose und führen auch keine Heilbehandlungen durch. Reiki wird primär als Entspannungstechnik und Hilfe zur Selbsthilfe gesehen. Insofern greift hier nicht §1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz.

Wie oben bereits erwähnt, argumentiert die Stadt Remscheid dahingehend, dass das BVerfG-Urteil von 2004 sich auf Geistheiler bezieht und nicht auf Reiki übertragbar sei. Insofern lauten die Konsequenzen:

“Ich beabsichtige, eine Ordnungsverfügung zu erlassen, wonach es Ihnen unter Androhung von Zwangsmitteln untersagt wird, heilkundliche Tätigkeiten zu praktizieren und in jeglicher Art mit ‘heilkundlicher Tätigkeit’, insbesondere mit der ‘Reiki-Anwendung’ zu werben. Sie werden verpflichtet, entsprechende Praxis/Türschilder zu entfernen und auf Werbeaussagen jeglicher Art – auch im Internet – zu verzichten.”

Letzteres führte dementsprechend dazu, dass Reiki-land.de kontaktiert wurde und wir bei den Betroffenen die Einträge im Anbieterverzeichnis entfernen mussten. Somit führt dieses Werbeverbot bei den Betroffenen zu einem wirtschaftlichen Schaden, der in Einzelfällen auch die Existenz bedrohen kann.

Als Nachweis dafür, dass Reiki als erlaubnispflichtige Heilkundeausübung im Sinne von § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz zu betrachten ist, werden folgende Gerichtsentscheidungen herangezogen:

“Urteil des Landgerichts Verden vom 22.10.1997 – Az: 10 O 108/97
Urteil des Oberverwaltungsgerichts NW vom 02.12.1998 – Az: 13 A 5322/96
Urteil des Landgerichtes Koblenz vom 22.11.2000 – Az: 3 HO 73/2000″

Wie man sieht, sind sämtliche Urteile mindestens zehn Jahre alt und im Vorfeld des BVerfG-Urteils erlassen worden. Die Argumentation hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts geht immer in dieselbe Richtung: Es gälte nicht für Reiki. Widerspruch diesbezüglich, dass Reiki eine Methode Geistigen Heilens sei (“geistiges Heilen in japanischer Tradition”) wird von Seiten der Stadt Remscheid nicht akzeptiert. Gleichzeitig wird die Ordnungsverfügung gar zur sofortigen Vollstreckung angeordnet. Die Begründung:

“Es kann im Interesse und zum Schutz Ihrer Patientinnen und Patienten nicht hingenommen werden, dass Sie weiterhin in der geschilderten Art und Weise tätig werden. Durch eine Ausübung der Reiki-Behandlung durch Sie als nicht zur Helkundeausbüung befugter – weil nicht bezüglich der erforderlichen Mindestqualifikation nach HeilprG geprüfter – Person können für Ihre Kunden nicht nur geringfüge gesundheitliche Gefahren entstehen. Damit hat Ihr Interesse an der Wahrung eines effektiven Rechtschutzes gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung der vorliegenden Anordnung zur Wahrung der Volksgesundheit und zur sofortigen Verhinderung einer möglichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des tatsächlichen und potentiellen Kundenkreises sowie an der Verhütung und Unterbindung von Straftaten zurückzutreten. Es muss im öffentlichen Interesse des Verbraucherschutzes ohne zeitliche Verzögerung verhindert werden, dass eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten entsteht.”

Die Hervorhebungen sind von der Redaktion. Noch einmal: Wir reden hier von Reiki, einer Methode, bei denen man seinen Kunden einfach nur die Hände auflegt und feinstoffliche Energie überträgt, die das Selbstheilungssystem stimulieren soll. Die Wikipedia schreibt aktuell zu Reiki:

“Durch die Reiki-Behandlung wird die Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens, die Erhaltung von Gesundheit und die Aktivierung der Selbstheilungskräfte im Krankheitsfall angestrebt. Die therapeutische Energiearbeit erfolgt dabei mit Hilfe der Hände des Reiki-Gebenden. […] Die Wirksamkeit von Reiki im Hinblick auf die Heilung von Krankheiten ist trotz zahlreicher Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen wissenschaftlich bisher nicht belegt worden. In klinischen Studien, mit denen die Wirksamkeit von Reiki belegt werden sollte, zeigte sich entweder kein positiver Effekt oder es wurden entscheidende methodische Schwächen gefunden.

Also: Es gibt zur Zeit keine akzeptierten Nachweise hinsichtlich der Wirksamkeit von Reiki in Sachen Heilung. Nichtsdestotrotz argumentiert die Stadt Remscheid, dass Reiki eine heilkundliche Tätigkeit sei. Was denn nun? Was es jedoch nirgendwo gibt, sind Nachweise, dass Reiki in irgendeiner Weise schädlich sein könnte. Selbst die größten Kritiker unterstellen Reiki im schlimmsten Fall Placebo-Effekte, d.h. positive Wirkung, die allein auf dem Glauben des Kunden beruht, bzw. keinerlei Wirkung. Insofern erscheint die Folgerung der Stadt Remscheid hinsichtlich “Gefährdung”, ja gar die abschreckenden Hinweise auf Straftaten, als vollkommen überzogen. Es gibt nicht nur keine “geringfügigen gesundheitlichen Gefahren”. Es gibt nach aktuellem Wissensstand gar keine gesundheitlichen Gefahren.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile den Empfang unserer Anfrage bezüglich einer Stellungnahme bestätigt. Wir sind gespannt auf die Reaktion zu dieser modernen Form der Hexenjagd in NRW!

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Frank Doerr

Veröffentlicht von

Intensive Reiki-Praxis seit 1993 und beständige Fortbildung. 1998 Reiki-Meister der 6. Generation in der Linie Usui – Hayashi – Takata – Furumoto – Kindler. Von 1994 bis 2009 Mitarbeiter beim Reiki-Festival. 1996 im Gründungsteam des Reiki Magazins, seitdem Redaktionsmitglied bzw. freier Mitarbeiter. Seit 1999 Chefredakteur von Reikiland.de. Veranstalter der ReikiCon (seit 2010) sowie Gründungsmitglied von ProReiki. Publikationen: Die Reiki-Lebensregeln (Windpferd 2005), Das Reiki-Meister-Buch (Windpferd 2007). CD mit Merlin's Magic: Reiki-Elixier inkl. Booklet (Windpferd 2007).

6 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Liebes Reikiland: Wo Licht ist, ist auch Schatten, es wird immer Kräfte geben, die versuchen, das Gute, das getan wird, zu verhindern. Schmunzeln musste ich beim Kommentar, dass die Wirksamkeit von Reiki einerseits in Frage gestellt wird, andereseits als Heilmethode nur HPs und Ärzten vorbehalten sein soll, ja was denn nun? Heilmethode und wirksam – oder nicht ernstzunehmen? Zum Glück gibt es immer mehr Schulmediziner, die Komplementärmethoden begrüßen – ja sogar anbieten (s.a. TV-Reportagen). Allerdings sollte jeder Reikipraktizierende seine Formulierungen in der Werbung und in der Behandlung gründlich prüfen, wir haben es ja gelernt, dass wir keine Diagnosen oder Versprechen geben dürfen. Da kommen Ego oder Selbstherrlichkeit ins Spiel, die hier und da evtl. den Ruf verderben. Erinnern wir uns also an unsere Demut, wir sind das Werkzeug dieser wunderbaren Kräfte, nicht das Prinzip !
    Ich bin sicher, dass es weiter vorwärts geht, die geistige Welt unterstützt uns !
    Es grüßt eine Reikimeisterin

  2. Lieber Frank,

    da im Mitgliederbereich der Reikifreundschaft derzeit über diesen Artikel von Dir diskutiert wird, hab ich ihn eben gelesen. Umfassend recherchiert, zeigt die Geschichte meiner Meinung nach, wie fantasielos viele Reikipraktizierende in der Ausübung ihrer Tätigkeit sind und wie sehr sie daran hängen, unbedingt heilen zu wollen … im Haftungsausschluss der Reikifreundschaft steht seit vielen Jahren:
    “Alle diese Angebote sind keine Therapie, auch nicht ansatzweise! Sie ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker. Sie sind ausschließlich zur Unterhaltung bzw. zur wissenschaftlichen Forschung seitens des Klienten gedacht, der eingeladen ist, selbst eigene Erfahrungen in seinem Bewusstsein zu machen.”

    Ich würde also den Betroffenen empfehlen, ihr Auftreten zu hinterfragen und einen neuen Ansatz zu suchen …

    Gründet Forschungsprojekte in Sachen Energiearbeit, an denen Probanden gegen Entgelt teilnehmen können … macht Reikiabende, die als Unterhaltungsveranstaltung gekennzeichnet sind!

    Kommt raus aus dieser Heilerecke! Das Heilerego zu übewinden, ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg, Reiki durch mich wirken zu lassen… lasst es einfach geschehen … nennt es irgenwie, etwas, das zu Euch persönlich passt … egal ob Forschung, Unterhaltung, Coaching, Consulting, Beratung, Lebensberatung, Sterbebegleitung, Meditation usw.

    Hier in Uruguay ist das übrigens auch nicht viel anders: Die alternativen Heiler (alle nach europäischen Systemen wie Iridologie, Homöopathie, Bachblüten etc. ausgebildet) sollen nicht mehr arbeiten dürfen. Nur noch Ärzte … naja, bisher beeindruckt die das nicht sehr, weil der Staat noch nicht viel tut, um die Verordnungen durchzusetzen …

    Herzliche Grüße aus Südamerika!

    Alles (IST) Liebe,

    Alexander 🙂

  3. Das ist auch ein gutes und weiteres Beispiel dafür, daß Behörden einfach solche Verfügungen machen als Versuchsballon, wie weit sie in eigenen Interessen und im Interesse – soll auch mal genannt werden – der Ärzteschaft, die sich bisweilen bedroht oder sonstwie angegriffen fühlt. Hier in Ulm gab’s auch immer wieder mal Verfügungen, die durchgesetzt wurden unter Androhung von Strafe, und hinterher mußte man zurückrudern, weil die Verfügungen rechtswidrig waren.

    In diesem Fall ist das wohl eine spitzfindige Auslegung des Begriffes Reiki. Und insgesamt ein Verstoß gegen ein Urteil des BVG. Es darf auch mal jemand den Mut haben, sich dagegen zu wehren in einer passenden Art und Weise.

    Und,da geb ich Alexander recht, das eigene Angebot und Auftreten mal überprüfen und hinterfragen.

    Gute Zeit allen
    Christiane

  4. Sehr geehrte Reiki-Land Redaktion,

    leider lässt sich die Aktivität der betreffenden Stellen in Nordrhein-Westfalen nicht so einfach mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes hinwegwischen, wie Sie dies tun. Hintergrund ist der, dass jeder Reiki-Schüler von seinem Reiki-Meister Handpositionen gezeigt bekommt, die gezielt bei ganz bestimmten Symptomen oder Erkrankungen anzuwenden sind.
    Im Klartext: Wer auf diese Weise behandelt, behandelt Symptome und Krankheiten im gesetzlichen Sinn der Medizinkunde und verstößt demnach gegen das Heilkunde-Gesetz.

    Ich selbst mache zwar auch “Reiki”, biete dieses allerdings ausschließlich als Ausbildung an. Einzelsitzungen mache ich nur mit “Geistigem Heilen”, und dort weise ich – auch mit einem entsprechenden, vom Klienten zu unterzeichnenden Aufklärungsbogen – gezielt darauf hin, dass ich keine Diagnosen stelle und auch keine Krankheiten behandle, sondern lediglich die Selbstheilungskräfte unterstütze (Heil-Seelsorge).

    Im Einzelfall muss man sich also die Webseiten der Betroffenen und deren Werbemittel ansehen, ob dies deutlich genug zum Ausdruck gebracht wurde.

    Herzlichst

    Martin Heinz

  5. Hallo an alle Reikianer,
    ich habe die Entwicklung von Reiki in den letzten Jahren mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich bin selbst Reiki-Meister/Lehrer und finde die Handlungsweise von NRW, wie viele andere Reikianer auch, unmöglich. Allerdings muss ich sagen, dass sich die Reikianer diese Entwicklung selbst zuzuschreiben haben.

    Immer wieder habe ich von Reiki-Anwendern gehört, dass Reiki endlich anerkannt werden müsse. Reiki solle Hand in Hand mit Medizin und Psychologie laufen und man müsse alles dafür tun, dass Reiki auch staatlich anerkannt oder zumindest besser akzeptiert wird.

    Genau das ist jetzt passiert. NRW hat Reiki als Heilmethode, vergleichbar mit den Heilpraktikern, anerkannt. Demnach ist genau das passiert, was sich die Reikianer, mit denen ich gesprochen habe, immer gewünscht haben. Allerdings dürfen eben nur Ärzte und Heilpraktiker bzw. Personen, die eine dementsprechende Prüfung abgelegt haben, Heilmethoden anwenden.

    Und nun ist das Geschrei und Geheule groß. Jedoch ist es die eigene Schuld und Dummheit der Reikianer, die sich immer dafür einsetzten, dass Reiki anerkannt wird. Sie hatten einen rechtsgesicherten Raum, mussten aber alles daran setzen, anerkannt zu werden. Jetzt haben sie es erreicht und dann ist klar, dass bestimmte Gesetze in Kraft treten, die vorher keine Relevanz für sie hatten. Das hätten sie voraussehen können.

    Ihr weckt schlafende Hunde, und heult dann rum, wenn sie euch in den Arsch beißen.

    Gruß, Michael.

  6. -Behörden gegen Reiki-Praktiker-
    Grüße aus dem Norden. Nicht nur in NRW sondern auch in Mecklenburg/Vorpommern sind die Gesundheitsämter in Aktion getreten. In der letzten Woche habe ich eine Aufforderung zu einem Gespräch vom städtischen Gesundheitsamt erhalten und mir wurde nahe gelegt, die auf meiner Web-Site geschaltete Werbung, Flyer und Ähnliches zu entfernen und die Behandlung mit Reiki in meiner Praxis umgehend einzustellen. Begründung auch hier ist die Auffassung, dass es sich bei der Behandlung mit Reiki um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem HP-Gesetz handelt. Die Entscheidung des BVG findet keine Berücksichtigung. Als Druckmittel wurde zwar (noch) nicht mit Berufsverbot gedroht, aber das Gesundheitsamt sei auch die Prüfungsbehörde für eine evt. HP-Prüfung. Wenn ich also an einer wohlwollenden Zusammenarbeit interessiert sei, möge ich mich an die besprochene Weisung halten. Die Art und Weise ist wohl sanfter, im Ergebnis jedoch zwingt mich diese Sichtweise entweder auf die Schulbank oder in die Illegalität. Ein Witz noch zum Schluß, ich darf zwar nicht praktizieren, ausbilden (als Lehrer) ist jedoch gestattet. Stimmt das nicht nachdenklich?
    Liebe Grüße Ralph

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