| Berufsverbot für Reiki-Praktizierende in Nordrhein-Westfalen? |
| Geschrieben von: Frank |
| Dienstag, den 15. Februar 2011 um 10:10 Uhr |
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Die Maßnahme der Gesundheitsämter in NRW gilt als große Überraschung. Schließlich besteht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 2004 die allgemeine Überzeugung, dass Rechtssicherheit hinsichtlich der Anwendung von Reiki herrscht. Nicht umsonst hat sich damals ein Reiki-Lehrer durch alle Instanzen geklagt. Nach eMails und Telefonaten mit den Betroffenen stellt sich aktuell folgender Sachverhalt dar:
Bislang konnte kein Mitarbeiter des Ministeriums für eine Stellungnahme erreicht werden. Für die Reikiland-Redaktion stellt sich der Sachverhalt so dar, dass sowohl Gesundheitsministerium als auch Gesundheitsämter in Kenntnis der höchstrichterlichen Entscheidung eben diese ignorieren. Als Begründung seitens der Gesundheitsämter wurde mir von Betroffenen u.a. mitgeteilt, dass die Entscheidung des BVerfG nicht akzeptiert würde, da dort von Reiki keine Rede wäre, sondern nur von geistigem Heilen. Richtig ist, dass das Wort Reiki nicht explizit im Urteil genannt wird. Allerdings ist es so, dass die Ausübung von Reiki im Urteil konkret beschrieben wird: "Mit Hilfe seiner Hände übertrage er positive Energien auf das Zielorgan und aktiviere dadurch die Selbstheilungskräfte seiner Klienten. Er erstelle weder Diagnosen noch verschreibe er Medikamente oder verwende medizinische Geräte. Heilungsversprechen gebe er nicht ab. Er rate den Kranken dringend zu, weiter Hausärzte und Spezialisten zu konsultieren." Die aktuell zunehmende Praxis in Nordrhein-Westfalen, dass Reiki-Praktiker keine Reiki-Anwendungen mehr anbieten dürfen und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in vierstelliger Höhe angedroht wird, ist als Berufsverbot zu betrachten. Dies konterkariert die aktuellen Erklärungen von Ministerin Steffens in Sachen "Gesundheitsförderung und Prävention ein gesundes Älterwerden" sowie das Anliegen "dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ihr Leben so weit wie möglich selbst gestalten können". Weitere Fragen und Diskussionen bitte im Reiki-Forum unter "Behörden gegen Reiki". Kommentare gern an dieser Stelle. Aktuell fordern wir eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums an und werden an dieser Stelle weiter berichten. Nachtrag 1 vom 15.02.2011 - die Argumentation der Stadt Remscheid:Eine der Betroffenen hat uns Schreiben zukommen lassen. Wir zitieren im Folgenden, um die Entwicklung und Argumentation für alle Reiki-Praktiker nachvollziehbar zu machen: "Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist die "Reiki-Methode" als erlaubnispflichtige Heilkundeausübung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz anzusehen. Nach § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körpderschaden bei Menschen. Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert oder Inhaber/Inhaberin einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes." Aus einem Schreiben Stadt Remscheid, Fachdienst Gesundheitswesen, 2010.Der Irrtum in diesem Schreiben: Reiki dient nicht der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Reiki-Praktiker stellen grundsätzlich keine Diagnose und führen auch keine Heilbehandlungen durch. Reiki wird primär als Entspannungstechnik und Hilfe zur Selbsthilfe gesehen. Insofern greift hier nicht §1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz. Wie oben bereits erwähnt, argumentiert die Stadt Remscheid dahingehend, dass das BVerfG-Urteil von 2004 sich auf Geistheiler bezieht und nicht auf Reiki übertragbar sei. Insofern lauten die Konsequenzen: "Ich beabsichtige, eine Ordnungsverfügung zu erlassen, wonach es Ihnen unter Androhung von Zwangsmitteln untersagt wird, heilkundliche Tätigkeiten zu praktizieren und in jeglicher Art mit 'heilkundlicher Tätigkeit', insbesondere mit der 'Reiki-Anwendung' zu werben. Sie werden verpflichtet, entsprechende Praxis/Türschilder zu entfernen und auf Werbeaussagen jeglicher Art - auch im Internet - zu verzichten."Letzteres führte dementsprechend dazu, dass Reiki-land.de kontaktiert wurde und wir bei den Betroffenen die Einträge im Anbieterverzeichnis entfernen mussten. Somit führt dieses Werbeverbot bei den Betroffenen zu einem wirtschaftlichen Schaden, der in Einzelfällen auch die Existenz bedrohen kann. Als Nachweis dafür, dass Reiki als erlaubnispflichtige Heilkundeausübung im Sinne von § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz zu betrachten ist, werden folgende Gerichtsentscheidungen herangezogen: "Urteil des Landgerichts Verden vom 22.10.1997 - Az: 10 O 108/97
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In der letzten Wochen hat Reiki-land.de eMails erhalten von Reiki-Anbietern, denen Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen ein Berufsverbot erteilt haben und bei Zuwiderhandlung mit Strafen drohen. Die betroffenen Reiki-Praktiker baten stets darum, schnellstmöglich aus der Anbieterliste entfernt zu werden.

Kommentare
Ich bin sicher, dass es weiter vorwärts geht, die geistige Welt unterstützt uns !
Es grüßt eine Reikimeisterin
da im Mitgliederberei ch der Reikifreundscha ft derzeit über diesen Artikel von Dir diskutiert wird, hab ich ihn eben gelesen. Umfassend recherchiert, zeigt die Geschichte meiner Meinung nach, wie fantasielos viele Reikipraktizier ende in der Ausübung ihrer Tätigkeit sind und wie sehr sie daran hängen, unbedingt heilen zu wollen ... im Haftungsausschl uss der Reikifreundscha ft steht seit vielen Jahren:
"Alle diese Angebote sind keine Therapie, auch nicht ansatzweise! Sie ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker. Sie sind ausschließlich zur Unterhaltung bzw. zur wissenschaftlic hen Forschung seitens des Klienten gedacht, der eingeladen ist, selbst eigene Erfahrungen in seinem Bewusstsein zu machen."
Ich würde also den Betroffenen empfehlen, ihr Auftreten zu hinterfragen und einen neuen Ansatz zu suchen ...
Gründet Forschungsproje kte in Sachen Energiearbeit, an denen Probanden gegen Entgelt teilnehmen können ... macht Reikiabende, die als Unterhaltungsve ranstaltung gekennzeichnet sind!
Kommt raus aus dieser Heilerecke! Das Heilerego zu übewinden, ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg, Reiki durch mich wirken zu lassen... lasst es einfach geschehen ... nennt es irgenwie, etwas, das zu Euch persönlich passt ... egal ob Forschung, Unterhaltung, Coaching, Consulting, Beratung, Lebensberatung, Sterbebegleitun g, Meditation usw.
Hier in Uruguay ist das übrigens auch nicht viel anders: Die alternativen Heiler (alle nach europäischen Systemen wie Iridologie, Homöopathie, Bachblüten etc. ausgebildet) sollen nicht mehr arbeiten dürfen. Nur noch Ärzte ... naja, bisher beeindruckt die das nicht sehr, weil der Staat noch nicht viel tut, um die Verordnungen durchzusetzen ...
Herzliche Grüße aus Südamerika!
Alles (IST) Liebe,
Alexander :)
In diesem Fall ist das wohl eine spitzfindige Auslegung des Begriffes Reiki. Und insgesamt ein Verstoß gegen ein Urteil des BVG. Es darf auch mal jemand den Mut haben, sich dagegen zu wehren in einer passenden Art und Weise.
Und,da geb ich Alexander recht, das eigene Angebot und Auftreten mal überprüfen und hinterfragen.
Gute Zeit allen
Christiane
leider lässt sich die Aktivität der betreffenden Stellen in Nordrhein-Westfalen nicht so einfach mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassun gsgerichtes hinwegwischen, wie Sie dies tun. Hintergrund ist der, dass jeder Reiki-Schüler von seinem Reiki-Meister Handpositionen gezeigt bekommt, die gezielt bei ganz bestimmten Symptomen oder Erkrankungen anzuwenden sind.
Im Klartext: Wer auf diese Weise behandelt, behandelt Symptome und Krankheiten im gesetzlichen Sinn der Medizinkunde und verstößt demnach gegen das Heilkunde-Gesetz.
Ich selbst mache zwar auch "Reiki", biete dieses allerdings ausschließlich als Ausbildung an. Einzelsitzungen mache ich nur mit "Geistigem Heilen", und dort weise ich - auch mit einem entsprechenden, vom Klienten zu unterzeichnende n Aufklärungsboge n - gezielt darauf hin, dass ich keine Diagnosen stelle und auch keine Krankheiten behandle, sondern lediglich die Selbstheilungsk räfte unterstütze (Heil-Seelsorge).
Im Einzelfall muss man sich also die Webseiten der Betroffenen und deren Werbemittel ansehen, ob dies deutlich genug zum Ausdruck gebracht wurde.
Herzlichst
Martin Heinz
ich habe die Entwicklung von Reiki in den letzten Jahren mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Ich bin selbst Reiki-Meister/Lehrer und finde die Handlungsweise von NRW, wie viele andere Reikianer auch, unmöglich. Allerdings muss ich sagen, dass sich die Reikianer diese Entwicklung selbst zuzuschreiben haben.
Immer wieder habe ich von Reiki-Anwendern gehört, dass Reiki endlich anerkannt werden müsse. Reiki solle Hand in Hand mit Medizin und Psychologie laufen und man müsse alles dafür tun, dass Reiki auch staatlich anerkannt oder zumindest besser akzeptiert wird.
Genau das ist jetzt passiert. NRW hat Reiki als Heilmethode, vergleichbar mit den Heilpraktikern, anerkannt. Demnach ist genau das passiert, was sich die Reikianer, mit denen ich gesprochen habe, immer gewünscht haben. Allerdings dürfen eben nur Ärzte und Heilpraktiker bzw. Personen, die eine dementsprechend e Prüfung abgelegt haben, Heilmethoden anwenden.
Und nun ist das Geschrei und Geheule groß. Jedoch ist es die eigene Schuld und Dummheit der Reikianer, die sich immer dafür einsetzten, dass Reiki anerkannt wird. Sie hatten einen rechtsgesichert en Raum, mussten aber alles daran setzen, anerkannt zu werden. Jetzt haben sie es erreicht und dann ist klar, dass bestimmte Gesetze in Kraft treten, die vorher keine Relevanz für sie hatten. Das hätten sie voraussehen können.
Ihr weckt schlafende Hunde, und heult dann rum, wenn sie euch in den Arsch beißen.
Gruß, Michael.
Grüße aus dem Norden. Nicht nur in NRW sondern auch in Mecklenburg/Vorpommern sind die Gesundheitsämte r in Aktion getreten. In der letzten Woche habe ich eine Aufforderung zu einem Gespräch vom städtischen Gesundheitsamt erhalten und mir wurde nahe gelegt, die auf meiner Web-Site geschaltete Werbung, Flyer und Ähnliches zu entfernen und die Behandlung mit Reiki in meiner Praxis umgehend einzustellen. Begründung auch hier ist die Auffassung, dass es sich bei der Behandlung mit Reiki um eine erlaubnispflich tige Tätigkeit nach dem HP-Gesetz handelt. Die Entscheidung des BVG findet keine Berücksichtigun g. Als Druckmittel wurde zwar (noch) nicht mit Berufsverbot gedroht, aber das Gesundheitsamt sei auch die Prüfungsbehörde für eine evt. HP-Prüfung. Wenn ich also an einer wohlwollenden Zusammenarbeit interessiert sei, möge ich mich an die besprochene Weisung halten. Die Art und Weise ist wohl sanfter, im Ergebnis jedoch zwingt mich diese Sichtweise entweder auf die Schulbank oder in die Illegalität. Ein Witz noch zum Schluß, ich darf zwar nicht praktizieren, ausbilden (als Lehrer) ist jedoch gestattet. Stimmt das nicht nachdenklich?
Liebe Grüße Ralph