| Werbeverbot für Reiki-Begriff in Kleinanzeigen? |
| Geschrieben von: Christine Gramling |
| Mittwoch, den 05. Juli 2006 um 09:57 Uhr |
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Ende 2005 hat das Landgericht Düsseldorf zwei Urteile gefällt, nach dem folgende Begriffe nicht mehr für Werbung wie zum Beispiel Kleinanzeigen benutzt werden dürfen, ohne sie zu erklären (was den Rahmen von Kleinanzeigen natürlich sprengen würde):
Neurostrukturelle Integrationstechnik, Angewandte u. begleitende
Kinesiologie, Energetische Körperarbeit, Reiki, Osteopathie,
Chirotherapie, Dunkelfelddiagnose-/Microskopie, TCM, Tuina, QuiGong,
H.O.T., Bioresonanztherapie, Craniosacrale, NLP.
Wer sich nicht daran hält, kann vom AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.)
kostenpflichtig abgemahnt werden.
Natürlich muss die Werbung sachlich, informativ sein und darf nicht fehlleiten oder falsche Heilungsversprechen abgeben. Diese Informationen
kann man aber auch in der Praxis aushängen, um Missverständnissen
vorzubeugen.
Weitere Informationen auf der Website des regionalen Gesundheitsmagazins Balance Online. Hier zur Diskussion im Reikiland-Forum. Foto: stock.xchng |




Das Heilmittelwerbegesetz verbietet, außerhalb der Fachkreise mit "fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind", zu werben, ohne dass diese allgemein verständlich erklärt werden.


Kommentare
R nja
Regina
Ansonsten bin ich gespannt, ob Ronja Antwort bekommt und welche.
Lehrling
diese Frage habe ich gerade erst gesehen. Da ich neulich erfahren habe, dass Finanzämter Reiki inzwischen nicht mehr als Heilmethode anerkennen, würde ich davon ausgehen, dass Reiki nicht von o.g. Fall betroffen sein kann. Wenn man Reiki als Entspannung- oder Wellness-Technik anbietet - was ja ohnehin in entsprechenden Hotels, Zentren usw. sehr im Trend liegt, wäre eine entsprechende Bewerbung sicher ohne Probleme möglich. Alternativ bliebe ja immer noch die Schiene der "geistigen Heilung", d.h. Reiki als eine Art "Gesundbete rerei" ähnlich der volkstümlichen Praxis des "Besprechen s" usw. anzubieten, was auch nicht im Bereich der o.g. alternativmediz inischen und diagnostischen Techniken fällt. Ich würde auch vermuten, dass besonders die Kombination sich als Fallstrick erwiesen hat, klare Diagnosetechnik en wie Dunkelfeldmikro skopie nach Enderlein mit Reiki und QuiGong in einem Atemzug zu nennen. Ausserdem wäre die Frage, ob die Anzeige von einem Heilpraktiker stammte, denn dann wäre ein weiterer Grudn zur Abmahnung gegeben, nämlich das Werbeverbot für Heilpraktiker.
Alles Liebe,
Alexander