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BeitragVerfasst: So, 11.04.2004 10:24 
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AdminTeam

Registriert: Fr, 14.12.2001 01:00
Beiträge: 2639
Wohnort: Oberfranken
Tati:

schau mal www.reiki-radius.de
Da kannst du dir Formulare runterladen und evtl. für dich verändern.

Liebe Grüße

Silke

_________________
Ich bin verbunden mit Erde und All, ich hab den esoterischen Knall.


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BeitragVerfasst: So, 25.04.2004 13:20 
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Reiki-Glühwürmchen

Registriert: Do, 29.01.2004 05:56
Beiträge: 8
Wohnort: Leverkusen
selma hat geschrieben:
Hallo ihr Lieben,

das wäre ja schon eine Sensation :D . Aber ich habe jetzt auch rumgestöbert und frag mich warum man nicht mehr über das Urteil finden kann :roll: . Ich hoffe das es keine Finte ist.
Aber wir wollen ja optimistisch und voller Hoffnung sein.

Schönen Tag Euch alle :daumen:


Hallo selma,

Ich habe was Downloaden gefunden über das Urteil:

http://www.dgh-ev.de/download.html

liebe grüsse Natureboy


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BeitragVerfasst: Mo, 17.05.2004 21:57 
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Reiki-Sonne
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Registriert: Do, 17.01.2002 01:00
Beiträge: 1779
Wohnort: genau hier: 239xx (nahe Lübecks)
.
von: Fredi
vom: 17.05.04

Thema: Reiki nun legal ???


Folgenden Link hat man mir zukommen lassen:

http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html

http://www.dgh-ev.de/download/BverfG-Urteil.pdf


Was meint ihr dazu?



Anmerkung:
... den Ursprungsthread hab ich gelöscht ...

_________________
( ---> sei Du doch einfach Du, das Original Deiner selbst!!! ... und lebe Dich )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )


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 Betreff des Beitrags: wenn ja
BeitragVerfasst: Di, 18.05.2004 00:21 
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Reiki-Feuer
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Registriert: Sa, 17.05.2003 13:22
Beiträge: 658
wenn ja, ist es auf alle fälle das aus für medcon

gute nacht


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di, 18.05.2004 02:50 
hi Hardo,

hört sich doch alles prima an, allerdings ist mir noch nicht ganz klar, was man unter "Diagnose stellen" versteht, heisst es, das man überhaupt keine Diagnose stellen darf, also auch nicht für sich und seine Tätigkeit oder heisst es, das man die Diagnose nur nicht verkünden darf ?.

Wenn ich z.B. Fragen stelle und der Mensch selbst auf die Antwort kommt, ist das dann eine Diagnose meinerseits oder eine Selbstdiagnose?

Ja bei der Kinesiologie z.B., eigendlich stellt man ja nur Fragen, antworten tut der Mensch selbst, ich als Behandler stelle demnach keine Diagnose.

Ich verstehe unter einer Diagnose, "sie haben dies und das und müssen dies und jenes tun". Was aber, wenn ich dabei helfe, das der Mensch selbst auf die Ursache und die entsprechende Lösung kommt, das müsste doch in Ordnung sein oder?

lieben Gruß, Kobold


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di, 18.05.2004 09:09 
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Reiki-Feuer
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Registriert: Fr, 05.07.2002 19:22
Beiträge: 968
Wohnort: Strausberg
Hier nochmal der Link zum Bundesverfassungsgericht:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2004/3/2

Das Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:
Die Heilertätigkeit des Beschwerdeführers beschränkt sich nach seinen unwidersprochen gebliebenen Angaben in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen. Ärztliche Fachkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich, zumal der Beschwerdeführer unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen handelt.

Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung durch die Vernachlässigung notwendiger ärztlichen Behandlung ist mit letzter Sicherheit nie auszuschließen, wenn Kranke außer bei Ärzten bei anderen Menschen Hilfe suchen. Dieser Gefahr kann aber gerade im vorliegenden Fall durch das Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht adäquat vorgebeugt werden. Arzt und Heilpraktiker stehen einander im Behandlungsansatz viel näher als die Heiler. Wer einen Heilpraktiker aufsucht, wird den Arzt eher für entbehrlich halten, weil ein Teil der ärztlichen Funktion vom Heilpraktiker übernommen werden darf. Deshalb wird bei den Heilpraktikern das Vorliegen gewisser medizinischer Kenntnisse geprüft und für die Erteilung der Erlaubnis vorausgesetzt. Die Heilpraktikererlaubnis bestärkt den Patienten in gewisser Hinsicht in der Erwartung, sich in die Hände eines nach heilkundlichen Maßstäben Geprüften zu begeben.

Diesen Eindruck möchte der Beschwerdeführer eher vermeiden. Er entspräche nicht dem "Berufsbild", das er seiner Antragstellung und der bisherigen Betätigung zugrunde gelegt hat. Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht. Die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, wird daher eher vergrößert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird.

[...]

Je weiter sich das Erscheinungsbild des Heilers von medizinischer Behandlung entfernt, desto geringer wird das Gefährdungspotential, das im vorliegenden Zusammenhang allein geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.



Eine durchaus interessante und verständliche Begründung

_________________
Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur !


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BeitragVerfasst: Di, 18.05.2004 13:06 
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Redaktion Reikiland
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Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
Jürgen Kindler hat dazu einen ausführlichen Artikel fertiggestellt, der in der nächsten Ausgabe des Reiki-Magazins erscheinen wird.

_________________
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Wer sich für den Betrieb von Reikiland.de oder Forum bedanken möchte: Hier mein Wunschzettel bei Amazon.


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