Wege der Ganzwerdung

Werbeverbot für Reiki-Begriff in Kleinanzeigen?

VogelDas Heilmittelwerbegesetz verbietet, außerhalb der Fachkreise mit "fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind", zu werben, ohne dass diese allgemein verständlich erklärt werden.

Ende 2005 hat das Landgericht Düsseldorf zwei Urteile gefällt, nach dem folgende Begriffe nicht mehr für Werbung wie zum Beispiel Kleinanzeigen benutzt werden dürfen, ohne sie zu erklären (was den Rahmen von Kleinanzeigen natürlich sprengen würde):

Neurostrukturelle Integrationstechnik, Angewandte u. begleitende
Kinesiologie, Energetische Körperarbeit, Reiki, Osteopathie,
Chirotherapie, Dunkelfelddiagnose-/Microskopie, TCM, Tuina, QuiGong,
H.O.T., Bioresonanztherapie, Craniosacrale, NLP.

Wer sich nicht daran hält, kann vom AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.)
kostenpflichtig abgemahnt werden.

Da stellt sich mir die Frage, wie man denn mit dieser Vorlage noch auf eine  Weise werben kann, die bezahlbar ist und ob unsere Mündigkeit, uns über
alternative Heilmethoden zu informieren, vom Landgericht nicht als sehr
kläglich eingestuft wurde. Wenn ich einen Osteopathen oder einen
Chiropraktiker suche oder einen NLP-Kurs machen möchte, dann habe ich mich
vorher informiert. Und wenn ich in einer Werbung auf einen Begriff stoße, den ich nicht kenne, wird mich diese Werbung wohl kaum ansprechen.

Natürlich muss die Werbung sachlich, informativ sein und darf nicht  fehlleiten oder falsche Heilungsversprechen abgeben. Diese Informationen
kann man aber auch in der Praxis aushängen, um Missverständnissen
vorzubeugen.

Konkret für Reikipraktizierende bleibt die Frage, wie man für sich werben darf, ohne den Begriff Reiki zu verwenden. Die Idee ist nicht schlecht, beim
AGW nachzufragen. Wer so kompetent im kostenpflichtigen Abmahnen ist, sollte
die Rechtslage sehr genau kennen.

Weitere Informationen auf der Website des regionalen Gesundheitsmagazins Balance Online.

Hier zur Diskussion im Reikiland-Forum.

Foto: stock.xchng

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4 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Gerade hat man sich über das Urteil von 2004 gefreut und nun dieser Rückschlag. Was nun? Ich habe mich jetzt einmal mit der AGW e.V. in Verbindung gesetzt und hoffe, daß ich als Nicht-Mitglied eine Anwort erhalten werde. Ansonsten hoffe ich, daß auch das Reikimagazin in einer der nächsten Ausgaben auf dieses Thema eingehen wird, da es anscheindend noch gar nicht so bekannt ist in der Reikiwelt

    R nja

  2. Hmmmm – hört sich nicht gut an. Wie sieht es denn nun z.B. mit den Anzeigen im Reiki-Magazin aus? Fallen die auch darunter? Oder sind die so ok, weil in der Zeitschrift bzw. online der Begriff “Reiki gleich mit erklärt wird???”

    Regina

  3. also in einer Fachzeitung sollten die Fachbegriffe wohl nicht nochmal erläutert werden müssen, egal ob in Anzeigen oder Artikeln verwendet.
    Ansonsten bin ich gespannt, ob Ronja Antwort bekommt und welche.

    Lehrling

  4. Hallo Ihr Lieben 🙂

    diese Frage habe ich gerade erst gesehen. Da ich neulich erfahren habe, dass Finanzämter Reiki inzwischen nicht mehr als Heilmethode anerkennen, würde ich davon ausgehen, dass Reiki nicht von o.g. Fall betroffen sein kann. Wenn man Reiki als Entspannung- oder Wellness-Technik anbietet – was ja ohnehin in entsprechenden Hotels, Zentren usw. sehr im Trend liegt, wäre eine entsprechende Bewerbung sicher ohne Probleme möglich. Alternativ bliebe ja immer noch die Schiene der "geistigen Heilung", d.h. Reiki als eine Art "Gesundbetererei" ähnlich der volkstümlichen Praxis des "Besprechens" usw. anzubieten, was auch nicht im Bereich der o.g. alternativmedizinischen und diagnostischen Techniken fällt. Ich würde auch vermuten, dass besonders die Kombination sich als Fallstrick erwiesen hat, klare Diagnosetechniken wie Dunkelfeldmikroskopie nach Enderlein mit Reiki und QuiGong in einem Atemzug zu nennen. Ausserdem wäre die Frage, ob die Anzeige von einem Heilpraktiker stammte, denn dann wäre ein weiterer Grudn zur Abmahnung gegeben, nämlich das Werbeverbot für Heilpraktiker.

    Alles Liebe,

    Alexander

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