Verköstigung nur teilweise steuerlich absetzbar?

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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Feodora
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Verköstigung nur teilweise steuerlich absetzbar?

Beitrag von Feodora »

Hallo!

Ich biete Seminare und fortlaufende Gruppen an und habe dies bei der Steuererklärung als freiberufliche, nebenberufliche Tätigkeit angegeben. Hauptberuflich arbeite ich als Ergotherapeutin.
Ich erstelle jedes Jahr einen "Kassenbericht" (oder wie immer man sowas nennt), in dem ich Einnahmen und Ausgaben (z.B. Kosten für erstellte Unterlagen und Verköstigung) aufstelle. Den reiche ich dann mit der Steuererklärung (die ich selber mache) ein.

Dieses Jahr erhielt ich dann mit dem Bescheid folgende Hinweise:
"Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren um die Aufwendungen für ... und die Perfetti-Fortbildung zu kürzen."
"Aufwendungen für die Beköstigung der Teilnehmer der Reiki-Abende sind um einen Eigenanteil von 30% zu kürzen. Ich bitte in Zukunft um Beachtung."

Die obengenannte Fortbildung ist aber Teil meines Hauptberufes, nicht meiner selbständigen Tätigkeit. Warum soll ich das dann von meinen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit abziehen???
Und seit wann kann man nur noch 70% der Beköstigungskosten absetzen? Ist das bei euch auch so? Oder resultiert diese Regelung vielleicht aus dem freiberuflich-nebenberuflichen?

Ich hoffe, daß ihr mir weiter helfen könnt.

Herzliche Grüße von Feodora
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Beitrag von Lehrling »

Hallo Feodora,

hast Du schon mal Deinen zuständigen Finanzbeamten gefragt? Ich frage bei Unklarheiten da an und lasse es mir ausführlich erklären. ( Nein, ich bin nicht in der Materie, aber ich habe ein Recht auf Erklärung).

liebe Grüße
Lehrling
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Beitrag von Spiralfrau »

Jep - so isses!

Verpflegung kann NICHT mehr abgesetzt werden - wurde bei mir ebenfalls abgezogen - allerdings 100 %!

Nun gibt es "Schmalkost"! ;-)

Regina
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Ich bin ich
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Beitrag von Ich bin ich »

Feodora es gibt immer noch die Möglickeit es als eine Art Geschäftsessen abzurechnen,allerdings mußt du dann die Unterschriften und Anschriften der Beköstigten mitangeben.So hat es jedenfalls bei mir geklappt.Ist allerdings nicht Jedermanns Sache.
Die Menschheit lässt sich grob in zwei Gruppen einteilen:in Katzenliebhaber und in vom Leben benachteiligte.

Ein Hund denkt,sie füttern und pflegen mich ,das müssen Götter sein.
Eine Katze denkt, sie füttern und pflegen mich, ich muss eine Göttin sein.
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Feodora
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Beitrag von Feodora »

Hallo!

Vielen Dank euch allen für die Antworten!

Dann bin ich ja mal froh, daß bei mir nur 30% von den Kosten für Beköstigung abgezogen wurden.

Herzliche Grüße, Feodora
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