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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.02.2014, 13:39
von Jonada
Danke Frank für deine klaren Worte. Auch ich erlebe die Lizensierungsgegner immer als sehr sachlich. Es geht ihnen wirklich um das Thema. Oftmals höre ich sehr wertschätzende Worte für Walter und seine Arbeit, aber diesen einen Punkt können und wollen manche nicht mehr mittragen. Diese Wertschätzung und Klarheit vermisse ich bei den Befürwortern und bei Walter selber.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.02.2014, 13:46
von Frank
Wobei ich noch anmerken muss, dass ich den Begriff "Lizenzierungsgegner" etc. die ganze Zeit in einer stark vereinfachenden Art und Weise nutze. Denn es geht diesen Ex-Rainbows möglicherweise nicht unbedingt um Widerstand gegen die Lizenzierung als solche, sondern vielleicht nur gegen bestimmte Modalitäten und Bedingungen.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.02.2014, 14:29
von Lalita
Danke Frank, für deine Bitte, hier beim Thema Lizenzierung zu bleiben.

Nachdem ein Teil der Preise für die Lizenzierung sich bereits um 50% verringert hat ergibt die Lizenzierungsordnung ein völlig neues Bild für mich.

Die Kosten, die ich durch die Seminare bei Walter hatte, habe ich alle schnell durch Behandlungen wieder rein bekommen. Ich gehe davon aus, dass es bei der Lizenzierung auch so ist, ich sehe sie als Qualitätssiegel, als Vertrauenssiegel und bin mir sicher, dass es mal ein Wettbewerbsvorteil sein wird.

Ich mag das Wort Lizenzierungsgegner nicht, sie sind zwar gegen die Lizenzierung aber nicht meine Gegner, es sind viele Freunde von mir, die sich gegen etwas entschieden haben und weiterhin meine Freunde, auch wenn ich mich dafür entschieden habe. Gegner hat für mich soviel von einem Feind. Ich würde mich freuen, wenn wir den Begriff austauschen - für mich stellen sie die Lizenzierung in Frage und suchen Lösungen, ebenso wie die Befürworter - wie wäre es sie konstruktive Kritiker zu nennen?

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.02.2014, 17:21
von Jonada
Ich finde Gegner gar nicht tragisch. Gegen etwas zu sein kann sehr positiv sein. Die Lizensierungsgegner stehen der Lizenzierung entgegen. Sie setzen ein Stop, so mit mir nicht. Ich habe noch niemanden getroffen, der Walter persönlich als Gegner gegenübersteht. Die Bezeichnung konstruktive Kritiker klingt mir zu weichgespült. Manchmal müssen Menschen aushalten sich gegenüber zu stehen, denn dann beweist sich der Charakter, wie sie mit dieser Situation umgehen.

Es gibt also wie immer mehrere Sichtweisen. Ich sehe das als Bereicherung. Wie wäre es, wenn jeder die Bezeichnungen wählt, die er oder sie angemessen finden und es von niemandem beurteilt wird.

Ich wünsche mir noch viele Sichtweisen zu lesen, Belehrungen und Bewertungen hingegen werde ich zukünftig überlesen.

Rainbow Reiki Lizenzierung - Warum?

Verfasst: 21.02.2014, 18:52
von Walter Lübeck
Hallo zusammen,
ich möchte hier mal etwas darüber schreiben, wofür das Rainbow Reiki Lizenzprogramm und der Schutz meines Geistigen Eigentums gut sein soll...

Wenn ich die Werkzeuge und besonderen Bezeichnungen der Rainbow Reiki Schule nicht gesetzlich schütze, indem ich Marken eintrage und mein durch Copyright geschütztes Geistiges Eigentum nicht gegen Missbrauch verteidige, werden diese Bezeichnungen und Werkzeuge bald Public Domain.

So haben es mir jedenfalls die Fachanwälte erklärt, die ich um Rat gefragt habe. Die Werkzeuge und Bezeichnungen von Rainbow Reiki wären dann für alle frei verfügbar. Nun gilt das jedoch nicht für die Energiearbeit damit. Denn diese funktioniert ohne die passende Einweihung in meiner spirituellen Linie nicht. Von der Ausbildung von Lehrer zu Schüler ganz zu schweigen.

Für unbeteiligte Leute, die gerne ein gutes Seminar belegen oder eine Ausbildung in einer seriösen Richtung der Geistheilung machen möchten, ist es schwer oder gar nicht nachvollziehbar, ob ein Seminar mit dem Titel "Rainbow Reiki" auch von jemandem gegeben wird, der über eine diesbezügliche Lehrqualifikation verfügt.

Würde ich also keine Vorkehrungen treffen, würden sich Seminarangebote dieser Art häufen, wohl auch Ferneinweihungen, und Seminare nach dem Motto "In einem Tag vom 1. Grad Rainbow Reiki zum Rainbow Reiki Meister", denn gerade in den letzten vier Jahren hat sich enorm viel bei Rainbow Reiki getan. Es ist heute nicht mehr in Leistung und Anwendungsbreite mit dem Stand Mitte der 2000er zu vergleichen. Da liegen bildlich gesprochen Lichtjahre dazwischen. Ich rede zum Beispiel von Marayana Sayi und Falayna Say oder der Energetischen Akupunktur. Das hat national und vor allem international Interesse bei Menschen und Unternehmen geweckt, die solche Gelegenheiten gerne für ihre Zwecke nutzen.

Im letzten Jahr habe ich zum Beispiel mehreren indischen Unternehmen erfolgreich verbieten können, Steine mit darauf geritzten Rainbow Reiki Symbolen unter dem Namen "Rainbow Reiki" zu Tausenden in der EU zu verkaufen. So etwas finde ich respektlos. Spirituelle Symbole sind keine Dekoware. Ausserdem habe ich diverse Lehrer abgemahnt, die Seminare in der EU angeboten hatten und mit dem Titel "Rainbow Reiki" dafür warben. Obwohl sie keinerlei Rainbow Reiki Linie oder Ausbildung hatten.

Soweit mir die rechtlichen Situation bekannt ist, könnte sich jemand, der in dem oben erklärten Sinne Rainbow Reiki und dessen Lehrinhalte missbrauchen möchte, frei bedienen, wenn ich mein Geistiges Eigentum nicht angemessen schütze. Es wäre dann nichts mehr rechtlich dagegen zu machen.

Das so geschehen zu lassen, fände ich zum Beispiel unfair gegenüber den mehr als 90 Rainbow Reiki MeisterInnen, die in verschiedenen Staaten der EU unbehelligt von Trittbrettfahrern ihre Berufung leben möchten und die Lizenzierung begrüssen. Es wäre auch unfair gegenüber den Dutzenden von Rainbow Reiki MeisterInnen in Ausbildung, die genau diesen Schutz wollten, als sie die Ausbildung buchten.

Deswegen reguliere ich die Ausübung der mit Rainbow Reiki verbundenen Berufe so, dass die Integrität von Rainbow Reiki gewahrt bleibt. Und auch, weil die nächsten Entwicklungen der Geistheilung mit Rainbow Reiki, die bald in die Seminare und Ausbildungen integriert werden, noch mehr Begehrlichkeiten von Aussenseitern wecken werden. Das Interesse wird eher nicht abflauen. Ich erteile keine Berufsverbote - ich schütze den Bestand der Berufe, die mit Rainbow Reiki zu tun haben so gut ich kann.

Der Bekanntheitsgrad von Rainbow Reiki ist nicht nur in Deutschland in den letzten Jahren sehr gestiegen. Auch die Zahl der MeisterInnen hat sich ständig vergrössert. Vor ein paar Jahren "kannte man sich" noch persönlich - heute ist der Kreis der MeisterInnen dazu viel zu gross. Deswegen sind allgemein verbindliche Strukturen zur Förderung eines ungefähr gleichen Ausbildungsniveaus unbedingt nötig.

Auch, weil es Rainbow Reiki MeisterInnen mit völlig unterschiedlichem Ausbildungsstand gibt. Wer 2000 die Meisterausbildung beendet hat, kann nicht mal 5 % von dem, was heute Inhalt der Rainbow Reiki Meistertrainings ist.

Meiner Ansicht nach sollte es für Menschen, die ein Rainbow Reiki Seminar buchen möchten, ganz klar sein, welche Inhalte ein Seminar unter dem Titel "Rainbow Reiki" hat. Deswegen gibt es vier Lizenzierungsstufen. So kann JedeR an der Rainbow Reiki Lizenzierung teilnehmen, ohne erst noch ganz viele Seminare belegen und Urlaub opfern zu müssen. Das Programm ist flexibel - JedeR kann mal Pause machen, vielleicht wegen Umzug oder Kind, oder sich nach Laune weiter qualifizieren.

Das Rainbow Reiki Lizenzprogramm räumt viel Platz für Individualität und Kreativität ein - JedeR Lehrer kann zusätzlich zu dem verbindlichen Unterrichtsmanual eigene Manuale verteilen und deren Inhalte in Rainbow Reiki Seminaren lehren. Natürlich kann ein Rainbow Reiki Lehrer auch jedes beliebige andere Thema als Seminar anbieten.

Und natürlich kann jedeR, der ein Rainbow Reiki Seminar besucht hat, weiterhin damit werben.

Die Prüfungen stellen sicher, dass JedeR das wirklich kann, was erforderlich ist, um Lerninhalte von Rainbow Reiki zu vermitteln.

Mir geht es um den Schutz einer meiner Ansicht nach wertvollen Schule der Geistheilung - Rainbow Reiki.

Wer immer Vorschläge hat, wie sich dieser Schutz zuverlässig, bezahlbar und besser als in dem zur Zeit gültigen Lizenzierungsprogramm umsetzen lässt, ist herzlich eingeladen, mir Vorschläge zu machen. Dazu habe ich schon während der letzten Jahre immer wieder eingeladen. Und tue es jetzt und hier erneut. Wenn die Vorschläge einer Prüfung durch Fachanwälte standhalten, setze ich sie um.
Das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten.

Für den Schutz von Rainbow Reiki habe ich viel Geld ausgegeben, Zeit und Mühe eingesetzt. Mit vielen Menschen geredet, zugehört, diskutiert.
Ob ich das Geld jemals wieder sehe, weiss ich nicht. Ist auch nicht so wichtig. Ich finde den Findhornspruch zum Thema Geld gut: "Money is love in action!

Zum Thema "Eingriff in bestehende Verträge": Seit ich lehre, steht in jedem Manual von jedem meiner Seminare mein Copyright. In allen Ausbildungsverträgen - auch denen der Rainbow Reiki Grossmeister 3. Dan - findet sich der Vermerk (sinngemäss), dass die Inhalte der Manuale nur zum privaten Gebrauch bestimmt sind und weder ganz noch teilweise ohne meine schriftliche Zustimmung geschäftlich genutzt werden dürfen. Meine Einstellung zum Thema "Schutz meines Geistigen Eigentums" habe ich nie verschwiegen.

Ich finde es wichtig, Menschen und Dinge zu schützen, mit denen ich in Liebe verbunden bin. Ich bin der Begründer des Rainbow Reiki und deswegen ist es meine Aufgabe, Rainbow Reiki für die zu schützen, die es lieben. Das tue ich, so gut ich es vermag. Da ich ein Mensch bin, mache ich auch Fehler. Wer mir mit reinem Herzen hilft, sie auszubessern, ist immer herzlich willkommen.

Ich danke Dir, dass Du diesen langen Text gelesen hast und hoffe, es war unterhaltsam.

Liebe Grüsse, Toa Toa Walter Lübeck

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.02.2014, 19:43
von reiki-kanji
TD_Andreas hat geschrieben: ... als Hilfe zur Selbsthilfe, ohne für mich erkennbare Angst vor dem Risiko, dass der Schüler egogesteuert das Handtuch wirft. So dass ich heute stolz auf mich bin, WEIL ICH AUS EIGENER KRAFT DAHIN GEKOMMEN BIN!! Stolz auf mein Leben mit chronischer Krankheit und „schwieriger“ Kindheit. Es ist meine Selbstheilung, meine Entscheidung, meine Geschwindigkeit ...
Hallo allerseits,

ich habe mich auch durch die hier getätigten Posts und links gelesen und möchte obiges Zitat von Andreas aufnehmen.

Genau darum geht es bei jeder Art von Heilung, egal ob ich sie auf körperlicher, seelischer oder geistiger Ebene erlange.
Stets ist es derjenige, der Heilung sucht, der sich darum bemühen muss, sich selbst auf allen Ebenen zu verstehen.
Welches System dabei verwandt wird ist von sekundärer Bedeutung. Der nach Heilung Suchende wird bereits bei "leichter" Führung intuitiv seinen Weg finden.
Dies ist auch ein Kerngrundsatz der buddhistischen Lehre.

Dies bedeutet auch, dass mehrere Menschen sehr sehr ähnliche Prakriken entdecken oder entwickeln können, die hilfreich sind, denn von den Grundprinzipien "funkrionieren" wir alle doch sehr ähnlich.
Welches geistige Eigentum soll denn geschützt werden ? Wenn ein anderer etwas ähnliches entdeckt und ohne viel Brimborium im stillen Kämmerlein durchführt und vielleicht gar nicht weiß, dass ein anderer dies als "sein" geistiges Eigentum beansprucht, was dann ?

Wenn ich einen "Geistesblitz" habe, den sich ein anderer bereits lizensieren ließ, nur weil er ihn früher hatte, wovon ich aber gar nichts weiß, wessen geistiges Eigentum ist es dann eigentlich ?

Die Argumentationen, die hier für eine Lizensierung angeführt werden, entsprechen meiner Meinung nach nicht mehr dem Gedanken zur Selbsthilfe anzuregen, denn bei Selbsthilfe geht es genau darum, dass der Suchende auf diese Sache/Methode/Geistesblitz von selbst kommt und nicht von außen als Programm gelehrt bekommt.
Es kann bei Selbsthilfe stets nur darum gehen, dem anderen einen Weg aufzuzeigen, von selbst auf etwas zu kommen, denn dann hat er die Sache nicht nur nachgemacht, sondern für ich selbst auf sich selbst zugeschnitten entwickelt.
Dies sorgt dafür, dass durchaus leichte Variationen der Methode auftreten.

So wie sich diese Lizensierung für mich als Nicht-RR-Reikianer darstellt, ist es eher eine Lizenz zum Geldverdienen, als zur Selbsthilfe.
Schaut euch alle mal die Programme von z.B. den anonymen Alkoholikern an. Das sind Selbsthilfeprogramme.
Grundregeln, die sehr individuell umgesetzt werden.

Und vor allem...wenn sich jemand dann letztendlich doch selbst hilft, warum soll er einem anderen dafür (also für seine eigene Leistung) Lizensgebühren bezahlen.

Lizenzgebühren sind brauchbar bei Konsumgütern jeglicher Art...wie aber konsumiert man Selbsthilfe ? Wo man sie doch selbst leistet ! Das ist bei genauer Betrachtung ein Paradoxon und genau deswegen für mich nicht mehr integer und wünschenswert.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 10:30
von Frank
Vielen Dank Walter für deine Erläuterungen.

Die Lizenzierung von Rainbow Reiki ist Fakt und Walter hat das "Warum" dargelegt. Die Frage wäre jetzt: Sind die, die die Lizenzierung in der jetzigen Form ablehnen, grundsätzlich gegen eine Lizenzierung von Rainbow Reiki? Dann wären sie definitiv "draussen" und wir hätten eine Teilung der bislang relativ homogenen Rainbow Reiki Szene. Weitere Diskussionen würden dann nur noch der Meinungsäußerung dienen, aber keinerlei konstruktives Ziel mehr haben.

Oder geht es dieser Gruppierung nur um bestimmte Modalitäten der Lizenzierung? Dann bestünde die Möglichkeit, diese Modalitäten darzulegen und vor allen Dingen konkret zu benennen, wie diese aussehen müssten, damit man doch zustimmen könnte. Dann hätte man zwei Positionen und könnte schauen, ob man sich einander annähern kann. Es wäre eine große Chance, damit die Rainbow Reiki Szene weiterhin zusammen bleibt. Und da ja auch in dieser Gruppe Menschen sind, die bislang ihre Begeisterung für ihr System deutlich gezeigt haben, besteht vielleicht eine grundsätzliche Bereitschaft, weiterhin Teil dieses Systems zu bleiben. Dass Walter bereit zu einem Entgegenkommen ist, hat er nun bereits damit gezeigt, dass er die Kosten der Lizenzierung gesenkt hat. Die Frage ist: Können sich beide Fraktionen irgendwo treffen?

Wichtig ist, dass bei diesem Prozess alle Verletzungen, Animositäten etc. abgehakt werden und rein sachlich diskutiert wird. Was bei einem Thema, wo es primär um rechtliches geht, und angesichts der menschlichen und spirtuellen Reife der Beteiligten ja möglich sein sollte :)

Ich selbst bin in dieser Hinsicht insofern schmerzfrei, da es mich in meiner Praxis als Reiki-Lehrer überhaupt nicht betrifft. Ich habe einst Rainbow Reiki 2 gelernt und verschiedene, mir sehr sinnvoll erscheinende Elemente daraus in meinen Unterricht von Reiki 1 und Reiki 2 integriert. Dies ist aber durch die unterste Lizenzierungsstufe abgedeckt, durch die mir keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen. Ich praktiziere in erster Linie Usui Reiki Ryoho und ob manche nun Rainbow Reiki machen oder Shingon Reiki oder Flowerpower-Reiki, kann mir egal sein :)
Aber ich habe durch die Reiki Convention viele Rainbows kennen und schätzen gelernt, kenne ihre unglaubliche Begeisterung für diesen Stil und fände es sehr schade, wenn diese Menschen, die sich bislang gegenseitig stark unterstützt und gefördert haben, nun getrennte Wege gehen müssten.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 13:44
von Spiralfrau
:applaus: :applaus: :applaus:
an Walter und Frank!

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 14:18
von reiki-kanji
Hallo Frank,

auch mich betrifft die Lizensierung bei meiner Praxis nicht.
Die Frage, die ich mir stelle ist die, ob die Ziele der unterschiedlichen Stile noch dieselben sind und ob z.B. auch ProReiki dies noch alles unter einem Dach vereinen kann.

Wenn ich das auf der Homepage von RR richtig verstanden habe, geht es um eine Berufsausbildung und es wurden Richtlinien und Standards definiert.

Usui soll aber damals gestagt haben, er habe einen Weg gefunden, wie Menschen ein glückliches und zufriedenses Leben führen können.
Und wenn ich das als Grundlage nehme und davon ausgehe, dass alle Menschen unterschiedlich sind und auch nicht exakt den Weg eines anderen nachgehen können, frage ich mich auch, wie nun die unterschiedlichen Stile untereinander und miteinander umgehen können.
Diese Lizensierung hat ja nicht nur Auswirkungen auf die RR-Menschen untereinander, sondern auch auf die Gruppen untereinander.

Wurde ich noch vor kurzem noch als dogmatisch und engstirnig bezeichnet, wenn ich auf bestimmte Kerninhalte der Alliance hingewiesen habe, sehe ich dieses Regelwerk nun fast als freizügig an.
Und wo finden sich die freien Meister wieder, die ja eigentlich gar kein Regelwerk haben möchten?

Wie will RroReiki diese Grätsche berwekstelligen, sich sowohl für ein rigoros reglementiertes System als auch für ein vollkommen freies System einsetzen zu wollen ?

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 14:27
von Spiralfrau
@ Kanji
Die "Grätsche" ist bisher wunderbar geglückt! Auch RAD (und TRA) haben ein "Regelwerk."

Ich hoffe auf einen konstruktiven und sachlichen Austausch!

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 14:41
von reiki-kanji
Spiralfrau hat geschrieben:@ Kanji
Ich hoffe auf einen konstruktiven und sachlichen Austausch!
Leider werde ich das Gefühl nicht los, dass Konstruktivität und Sachlichkeit hier häufig Kritik ausschließt.
Und Kernpunkte meiner Fragen oder Aussagen gern unter den Tisch gekehrt werden.

Und diese war: sind die Ziele noch wirklich dieselben ?
Wenn ja...sehr schön, wenn nein ...schade.

Vielleicht kann ja jemand, der viel über alle Stile weiß, das mal hier kurz zusammengefasst darstellen.

Gruß Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 15:46
von Spiralfrau
Komm zum Jahreskongress von ProReiki! Gäste sind herzlich Willkommen und dakönen viele Fragen von Angesicht zu Angesicht geklärt werden!

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 16:06
von reiki-kanji
Vielleicht werde ich das irgendwann tun können. Derzeit kann ich es mir leider nicht immer aussuchen, wann ich Zeit für diese Dinge habe...

Aber ich hab dir eine pn geschickt, vielleichtkönnet wir einiges ja auch schon etwas weniger öffentlich erhellen :user:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 19:15
von Taurus
Hi zusammen

interessantes Thema.

Mir hilft dabei die Sichtweise eines Kindergartens.
Ja, eines Kindergartens und das soll jetzt bitte nicht als Beleidigung aufgefasst werden.
Es ist in meiner täglichen professionellen Arbeit in der Automobilindustrie sehr hilfreich diese Sichtweise einzunehmen um ein harmonisches Verständnis aller Belange zu bekommen. Somit bin ich in der Lage, die inneren Kinder zu betrachten, die in jedem sind und kann entsprechend auf diese eingehen. Das funktioniert echt gut und ist ein wundervolles Werkzeug der Diplomatie :daumen:

Ich wünsche euch viel Kraft und Liebe

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 20:50
von reiki-kanji
Hi Taurus,

nun ja...ich hoffe du bist gewillt, dich von einem anderen Kindergärtner als Teil der Kindergruppe sehen zu lassen...so wie du es eben machst. Falls nicht könnte genau das zu Problemen führen. :upside:
Ansonsten...erst mal herzlich wilkommen hier.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.02.2014, 21:27
von Taurus
Hi Kanji

Erst mal Danke für dein Willkommensein!

Natürlich gehöre ich zur Kindergartengruppe, wie alle(!) anderen auch.
Über die Kindergartengruppe sich zu stellen macht keinen Sinn, denn dann blickt jemand von oben nach unten und erkennt seine eigenen Projektionen nicht.
Die Kunst ist, auf Augenhöhe zu sein. Nicht von unten nach oben blickend und nicht von oben nach unten blickend.

Ich hatte 2001 eine Ausbildung (LEA) und zig zusätzliche Seminare bei Walter sowie seiner Ex belegt.
Bin dann irgendwann meinem eigenen Pfad gefolgt und sehr zufrieden mit dem, was ich lernen durfte.
Walter und Ex als Wegbereiter waren sehr wichtig für mich und ich bin dafür dankbar.

Da wir offensichtlich in einer Zeit des Umbruchs leben interessiert mich natürlich das Thema RR, weil es meine Wurzeln sind. Und nein, ich will hier keinen verurteilen.

Aber vielleicht eine kleine Anekdote, dich ich gerne meinen Schülern in meiner Lehrtätigkeit erzählt habe (Ne, nicht als Reikimeister. Als Dozent in der Wirtschaft):

Kennt ihr die 3-Finger-Regel?
Nein?
Ok!
Wenn jemand mit dem Zeigefinger auf jemanden zeigt, fragen 3 andere Finger, die zurückzeigen....
1. Der Mittelfinger: Kann es sein, das es an uns selbst liegt?
2. Der Ringfinger: Hm, liegt es wirklich nicht an uns selbst?
3. Der kleine Finger: Sind wir uns wirklich sicher? Es könnte peinlich werden...

Einfach mal praktisch ausprobieren :bussi:

peAce und Licht und Liebe

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 23.02.2014, 20:31
von Janina
Hi Kanji,

eigentlich ist das ja ein eingenes Thema und kann auch gesondert diskutiert werden.

Wie Regina schon schrieb, bis jetzt ist es ProReiki doch gut geglückt und indem bei ProReiki die meisten Reiki-Richtungen zusammenarbeiten (manche sind noch weniger vertreten, aber nichtsdestotrotz werden sie auch gedanklich mit einbezogen), wird halt über bestimmte Punkte viel diskutiert, bis auch alle dem zusitmmen können. Die Ausübung des eigenen Stils wird anerkannt und integriert und wir haben Grundwerte von Anfang an beschlossen. Jeder Reiki-Stil stimmt diesen Grundwerten zu bzw. praktiziert diese ja eh schon. Das ist die Grundlage für gemeinsames Arbeiten.

Dass es zuweilen einige Unterschiede in den Lehrweisen oder internen Anforderungen der Schulen gibt ist doch ok. Jeder, der Reiki lernen möchte hat doch die Wahl die Schule/Stil zu wählen, die für ihn am besten passt oder gar nochmal zu wechseln :)
Viele freie Reiki-Lehrer sind mittlerweile doch auch in mehrere Stile eingeweiht.

Natürlich kann nicht immer jeder alles wissen, deswegen gibt es auch bei ProReiki Arbeitsgruppen u.a. mit Menschen, die sich mit den Themen schon intensiv beschäftigt haben oder beschäftigen, so auch zu den Reiki-Stilen.

Du fragst speziell nach den Zielen, ähnlich wie es gemeinsame Grundwerte gibt, gibt es gemeinsame Ziele von denjenigen, die sich bei ProReiki engagieren oder Mitglieder sind. Nicht alles Ziele müssen zu jeder Zeit die Gleichen sein. Die grundlegenden Ziele von ProReiki sind u.a. in der Satzung mit drin. Wer dem nicht zustimmen kann oder will - hey ok - aber das ist immer eine persönliche Entscheidung, weniger eine des Reiki-Stils (außer die Grundwerte passen nicht)

Alles Liebe
Janina

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 27.02.2014, 19:24
von Mehr Lebens Kraft
Ahoi.
Über meine verschiedenen inneren Stimmen und die darauf basierende eindeutige Entscheidung, bei der Lizenzierung "mit zu machen", habe ich ja im vorherigen Thread schon geschrieben.
Aus diesem ist nun im wahrsten Sinne der Worte ein "Mitmachen" geworden!

Es gibt nun für die Lizensierungsthemen einen Beirat, was ich eine sehr gute Idee finde.

Ganz im ursprünglichen Sinne: Es gibt einen Häuptling/Chef, aber dieser hört den Ratschlägen derer, "die mit ihm ums Feuer sitzen" sehr genau zu und entscheidet daraufhin, was das Beste für die gesamte Sippe ist. Denn niemand kann alles überblicken - und nicht jeder ist jederzeit für den Posten des Entscheiders geeignet, der wiederum anderen Grundsätzen folgen muss als jeder einzelne der "Feuer-Runde" oder derer, die nicht dort sitzen (und deren Vertreter diese Runde in gewisser Weise ist)...

Wie wohl immer: Zu Beginn gibt es die Anfangsschwierigkeiten (I Ging 3). Es ist nur natürlich, dass es zu viel bisher nicht Bedachtes gibt, was noch erkannt, sortiert, integriert, angepasst werden muss.
Wie sollte es denn auch anders sein - betrete doch alle Neuland. Ähnlich wie bei Pro Reiki, was ja auch Neuland ist - auch wenn man sich hier und dort etwas abgeschaut haben mag, ist es für das Reiki-Feld etwas neues.
Von daher hilft dieser "Tumult" vielleicht ja auch den anderen Häusern von Pro Reiki, die hieraus (mit) lernen können.
Ebenso den "Freien", für die der Zeitqualität nach Vernetzung ebenfalls ansteht, auf welche Weise auch immer.
Denn für ein heilsames Feld braucht es eine bestimmte Anzahl an Menschen, die in eine Richtung arbeiten. Dazu gibt es ja bereits seit Jahrzehnten interessante Forschungen um den Feld-Effekt der TM.

Mögen wir alle - egal ob Rainbow Reikianer oder nicht (mehr) - das Beste fürs große Ganze draus machen!

Gruß von Ulf

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 03.03.2014, 13:01
von akasha-heart
Hallo zusammen,

was ich mich frage im Rahmen der Umsetzung der Lizensierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür, dass die vor der Lizensierung erstellten Urkunden & abgeschlossenen Verträge mit Stempel/Unterschrift und vertraglich geregelten Inhalten nun für „möglicherweise ungültig“ erklärt werden können? Das frage ich mich und ich würde es gerne verstehen können bzw. dazu die entsprechende Stelle in der Gesetzgebung nachlesen/finden können.

Ansonsten habe ich keinerlei Fragen oder Anmerkungen mehr dazu.
Ich werde die Lizensierung nicht mitmachen, habe mich mit dem Entscheidungsprozess schwer getan und bin jetzt in Klarheit. Diese Klarheit ist durch die zuweilen ja sehr emotionale Diskussion hier und anderswo noch bestärkt worden.
Die Zeit als Schülerin von Walter habe ich sehr geschätzt, es war damals passend und stimmig für mich.
Jetzt gehe ich eigene Wege, wähle andere Menschen als meine Lehrer und schätze all jene KollegInnen und ehemalige Mitschüler(innen), die mir in dieser Wahlfreiheit auf gleicher Augenhöhe begegnen.

Lieben Gruß

akasha-heart

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 10.03.2014, 00:46
von Frank

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 10.03.2014, 09:13
von akasha-heart
Hallo Frank,

danke für diese Information.

LG

akasha-heart

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 10.03.2014, 09:44
von Sonka
Diese Erklärung/Stellungnahme spricht - finde ich - mal wieder sehr für ProReiki und die Leute, die sich bemühen, Offenheit und Geradlinigkeit unter einen Hut zu bringen!

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 10.03.2014, 12:18
von Frank
Mit der Genehmigung und auf Bitte von ProReiki hier der gesamte Text, damit ihr die Möglichkeit habt, euch im Rahmen der Diskussion dank der Zitatfunktion des Forum direkt auf etwas zu beziehen.

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ProReiki hat geschrieben: Stellungnahme von ProReiki zum Konflikt und der Diskussion um Lizenzierung bei Rainbow Reiki
Seit Beginn dieses Jahres beobachtet ProReiki die Diskussion um die Lizenzierung von Rainbow Reiki. Bedauerlicherweise wird sie bereits in öffentlichen Foren auf Webseiten geführt. Wir halten die Art, in der dies geschieht, für unangemessen und problematisch für das Ansehen von Reiki allgemein.

Deshalb nehmen wir folgendermaßen Stellung:
  • Wir rufen alle Beteiligten auf, sich zu mäßigen, bis Ende April Stillschweigen zu bewahren und nicht die Basis für Gespräche zu belasten.
  • Im April soll mit den wesentlichen Vertretern der Konfliktparteien ein Gespräch stattfinden, um die eigentlichen Ursachen des Streits und Möglichkeiten zu dessen Beilegung zu finden.
  • Wir erhoffen uns dadurch eine Schadensbegrenzung im Sinne von allen Reiki-Praktizierenden zu erreichen.
  • Zur Verbesserung des Gesprächsklimas hat ProReiki den Lizenzgeber darum gebeten, die Durchsetzung der Lizenzierung auszusetzen. Die davon betroffenen möglichen Lizenznehmer sollten darüber auch informiert werden.
  • Die Gegner der Lizenzierung wurden gebeten, sich in den Diskussionen zurückzunehmen und sachliche Argumentationen für das Gespräch zu sammeln.

ProReiki weist im Zusammenhang mit Unterlagen bezüglich der Lizenzierung von Rainbow Reiki ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von "Usui Reiki" liegen und dass diese mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder abgestimmt sind.

Den Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens des Lizenzgebers betrachten wir teilweise als sachlich nicht richtig und empfinden diese Nennungen teilweise als unangemessen eingesetzt. Wir haben die Änderung bzw. Streichung von diesen aus unserer Sicht fraglichen Passagen in den entsprechenden Texten bzw. Webseiten vom Lizenzgeber gefordert.

ProReiki ist es wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass die freie, nicht durch Schutzrechte oder Lizenzen behinderte Entwicklung von Reiki im Usui System, die Bildung von Rainbow Reiki erst ermöglicht hat. Wäre die gleiche Stringenz, wie sie Rainbow Reiki in seiner Lizenzierungsordnung diktiert, bei Reiki im Usui System angewandt worden, gäbe es viele Reiki Richtungen und Stile heute nicht!

Etwas, was lebt und häufig mit „universeller Lebensenergie“ bezeichnet wird, ist durch ständiges Wachstum, weitere Entwicklung und große Vielfalt gekennzeichnet. Gemeinsame Werte und Elemente bilden dabei die Basis für jede Richtung, Schule oder Stil von Reiki im Usui System. Diese Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit ermöglicht die Nutzung von Reiki für viele Bereiche.

In der Kommunikation sind uns Missverständnisse durch Unsicherheit und Unschärfe bei der Verwendung von Begriffen bzw. Begrifflichkeiten aufgefallen. Deshalb möchten wir die relevanten Begriffsdefinitionen in Kurzform nachstehend zur Kenntnis geben.

ProReiki Vorstandsmitglieder stellen sich im April für Gespräche mit Vertretern der Konfliktparteien zur Verfügung und wollen Lösungen "Für Reiki" mit den Beteiligten erarbeiten. Wir hoffen auf ein versöhnliches Gesprächsklima im Sinne von Reiki.

Vorstand ProReiki – der Berufsverband e. V.
Geschäftsstelle:
Postfach 41 04 68, 12114 Berlin
Tel.: 030-89726058
E-Mail: office@proreiki.de
Internet: http://www.proreiki.de


Begriffe

Qualität: individuell und konkret definierte Eigenschaft bzw. Güte einer Dienstleistung.

Qualifizierung: Erfüllung der Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit.

Zertifizierung: Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird.

Zertifizieren: beglaubigen, bescheinigen, mit einem Zertifikat versehen. Lizenz: offizielle schriftliche Erlaubnis für etwas, das ohne diese verboten wäre.

Lizenzieren:
[1] für etwas eine Lizenz erteilen; jemandem die Nutzung von etwas unter bestimmten Bedingungen erlauben.
[2] etwas unter eine bestimmte Lizenz stellen; die Regeln und Richtlinien für eine Nutzung durch andere festlegen.

Franchise: ein an eine Person, Personengruppe oder Unternehmung übertragenes spezielles Recht; das Recht bzw. die Lizenz für ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens in einem spezifischen Gebiet zu vermarkten.

Abmahnung: die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Berufsverbot:
[1] gerichtliches Verbot, einen Beruf auszuüben, als Strafmaßnahme.
[2] staatliches Verbot, einen Beruf im öffentlichen Dienst auszuüben, aufgrund einer extremen politischen Einstellung.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 11.03.2014, 14:15
von rajansen
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Vorstands von ProReiki,
bekanntermaßen vertrete ich die rechtlichen Interessen des Herrn Walter Lübeck, Kaiserstraße 59, 31785 Hameln. Anlass meiner Beauftragung bietet der Umstand, dass es im Rahmen der Lizenzierung von Rainbow-Reiki-Schülern zwischen verschiedenen Beteiligten zu Konflikten kam.
Auf Initiative meines Mandanten bin ich mit Email vom 13.02.2014 an den Vorstand von ProReiki mit der Bitte um ein konstruktives Schlichtungsgespräch herangetreten. Ich stelle hiermit ausdrücklich richtig und auch fest, dass ein solches Gesprächsangebot nicht vom Vorstand von ProReiki e.V. ausgegangen ist, wie es in der öffentlichen Diskussion leider immer wieder dargestellt wird.
Leider muss ich nunmehr feststellen, dass ProReiki trotz der gezeigten Gesprächsbereitschaft öffentlich (sowohl via Facebook, Ihrer eigenen Website www.proreiki.de und Reikiland.de) in einer Weise Stellung bezieht, die die Konfliktparteien weiter auseinander bringt und die Fronten dort verhärtet, wo sie eigentlich schon im Begriff waren aufzuweichen. Zudem ist offensichtlich seitens des Reiki-Magazin beabsichtigt, die von ProReiki stammende Erklärung auch in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.
Für meinen Mandanten nehme ich daher zu der auf Ihrer Webseite www.proreiki.de veröffentlichten Pressemitteilung wie folgt Stellung.
Der Aufruf, sich zu mäßigen und bis Ende April Stillschweigen zu bewahren, gilt selbstverständlich auch für ProReiki e.V. und seinen Vorstand.
Ich stelle fest, dass die möglichen Lizenznehmer durch den Unterzeichnenden mit Schreiben vom 26.02.2014 kontaktiert und mitgeteilt wurde, dass von einer (gerichtlichen) Durchsetzung der meinem Mandanten zustehenden Rechte vorerst Abstand genommen wird, bis die Angelegenheit im Rahmen eines Gesprächs geklärt wird. Mein Mandant hat daher die insoweit getroffene Vereinbarung eingehalten.
Angesichts der durch meinen Mandanten gezeigten Gesprächsbereitschaft wird mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Vorstand von ProReiki eindeutig bereits jetzt Stellung zugunsten der möglichen Lizenznehmer bezieht. Vordergründig wird argumentativ mitgeteilt, dass die seitens meines Mandanten bereits seit dem Jahr 2012 betriebene Lizenzierung nicht „im Werdegang von „Usui Reiki“ liegt und dass diese „mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder abgestimmt sind.“
In § 2 Ziffer 3. der Satzung von ProReiki findet sich der Hinweis, dass ProReiki die Sicherung der Qualität in der Lehre und Anwendung von "Reiki im Usui-System" für seine Mitglieder wahrnimmt.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ProReiki für sich selbst offensichtlich in Anspruch nimmt festzulegen, was im „Werdegang von Usui-Reiki“ liegt und was nicht. Mit Ihrer Stellungnahme sprechen Sie meinem Mandanten von vornherein die Berechtigung ab, im Sinne von Usui-Reiki zu handeln, obschon Sie selbst in Ihrer Satzung des Weiteren mitteilen, dass Sie einen „offenen kommunikativen und konstruktiven Austausch zwischen den im Verband vertretenen Reiki-Richtungen sowie Kooperation mit anderen Reiki-Verbänden bzw. -Vereinen und anderen Organisationen“ fördern und fordern.
Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, ist der Vorstand von ProReiki aber weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht bezüglich der vorliegenden Lizenzierungsordnungen meines Mandanten beraten worden. D.h. Ihnen ist weder bekannt, ob die von meinem Mandanten eingeforderte Lizenzierung juristisch rechtswirksam ist, noch, ob diese „im Werdegang von Usui-Reiki“ steht. Bekanntermaßen kann mein Mandant seine spirituelle Linie auf Mikao Usui zurückführen. Dies ist im Übrigen eine Aufnahmevoraussetzung als aktives Mitglied in Ihrem Verband.
Ich stelle daher fest, dass die diesbezügliche Stellungnahme als unsachlich und unrichtig zu bezeichnen ist. Mir liegen die Lizenzierungsordnungen meines Mandanten und die mit allen Beteiligten geführte Korrespondenz vor. Die Lizenzierungsordnungen geben gewisse Standards in der Auswahl des Unterrichtsmaterials, der Preisgestaltung, der Mindestunterrichtszeit und weiterer Qualitätsmerkmale vor. Dies sind im Übrigen Minimalstandards. Jeder Rainbow-Reiki-Lehrer kann eigene Inhalte, sofern als solche gekennzeichnet, zusätzlich in Rainbow-Reiki-Seminaren vermitteln und dazu Unterrichtsmaterial verteilen. Eine derartige Regelung greift weder in die freie Entwicklung des Usui-Reiki ein, noch behindert es die Arbeit von ProReiki oder seinen Mitgliedern. Im Gegenteil, gerade ein Verein, der sich selbst auf die Fahnen schreibt, Qualität in der Lehre und Anwendung von Usui-Reiki sicherzustellen, sollte sich an einer derartigen Lizenzierung ein Beispiel nehmen. Auch der Dachverband Geistiges Heilen e.V., dessen 1. Vorsitzender ich bin, arbeitet derzeit intensiv an dem Ausbau und der Verschärfung von Ausbildungs- und Behandlungsregeln im Zusammenhang mit dem Angebot geistiger Heilweisen auf dem freien Markt. Die Integration von geistigen Heilweisen in das Gesundheitssystem und die damit einhergehende Akzeptanz in der Bevölkerung kann nur dadurch gestärkt werden, dass die betreffenden Verbände Qualitätsstandards vorgeben, die einzuhalten sind. Genau diese Qualitätsstandards setzt mein Mandant mit seinen Lizenzierungsordnungen. Wenn es dort beispielsweise heißt, dass solchen Lizenznehmern die Lizenz wieder entzogen werden kann, die drogenabhängig sind oder straffällig werden, dann dient das in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers. Ich bin mir sicher, dass dies auch dem Geiste von Mikao Usui entspricht, der selbst nur ca. 20 Schülern überhaupt die Qualifikation zusprach und die Ehre zuteil werden ließ, in den Meister-Grad eingeweiht zu werden. Die heutige inflationäre Einweihungspraxis in Reiki-Meister-Grade, teilweise über die Ferne, teilweise sogar via Ebay, hat Formen angenommen, die wohl kaum dem Geiste Mikao Usuis entsprechen dürften.
Dieser Entwicklung möchte mein Mandant durch sein Lizenzierungsprogramm entgegenwirken. Ähnliche Vorgaben finden sich in den Statuten von ProReiki wieder, wenn es dort beispielsweise heißt:
„Reiki-Praktizierende verpflichten sich zur regelmäßigen Weiterbildung. Dazu stehen verschiedene Angebote und Empfehlungen des ProReiki-Verbandes zur Verfügung.“ (Zitat: Berufsordnung von ProReiki e.V.)
Eine derartige Regelung findet sich beispielsweise auch in der Lizenzierungsordnung meines Mandanten. Meine Frage an ProReiki lautet daher: In welcher Weise entspricht die Lizenzierungsordnung meines Mandanten nicht dem Berufsbild von ProReiki?
Soweit weiterhin argumentiert wird, Rainbow-Reiki sei erst dadurch ermöglicht worden, dass Usui-Reiki sich frei von Schutzrechten und Lizenzen entwickeln durfte, so wird hierbei verkannt, dass sich durch die aktive Wahrnehmung der Rechte meines Mandanten hieran auch nichts ändert. Durch die Lizenzierung selbst ist es keinem Schüler meines Mandanten untersagt, ein neues Reiki-System zu entwickeln oder gar das bestehende Rainbow-Reiki fortzuentwickeln. Lediglich die Nutzung der durch meinen Mandanten entwickelten Reiki-Methode und die damit einhergehende Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe ist geregelt. Da das deutsche Rechtssystem die sog. Vertragsautonomie kennt, bleibt es jedem Schüler unbenommen, einen diesbezüglichen Ausbildungsvertrag nebst Lizenzierungsordnung mit meinem Mandanten abzuschließen oder auch nicht. Mein Mandant verwehrt sich auch nicht grundsätzlich der Diskussion über die Aushandlung individualvertraglicher Bedingungen, wie meine Schreiben vom 26.02.2014 an die möglichen Lizenznehmer zeigen.
ProReiki nimmt für sich in Anspruch, darüber urteilen zu dürfen, inwieweit die seitens meines Mandanten verwendete Lizenzierungsordnung dem Werdegang des Usui-Reiki entspricht oder nicht. Nach dem allseits bekannten Spiegel-Gesetz sollte sich der Vorstand von ProReiki daher zunächst die Frage gefallen lassen, was Sie legitimiert, darüber zu urteilen, was nun am ehesten dem Werdegang Usuis entspricht. In diesem Zusammenhang ist es auch bedenklich, wenn Herrn Lübeck vorgehalten wird, das von ihm entwickelte Lizenzierungsprogramm sei nicht mit ProReiki abgestimmt. Weder die Satzung noch die weiteren Ordnungen von ProReiki legitimieren den Vorstand darüber zu bestimmen, auf welche Weise Herr Lübeck seine Ausbildungen zu gestalten hat.
Derartige Äußerungen sind tendenziös und tragen zur Konfliktbewältigung nicht bei.
Ich stelle des Weiteren für meinen Mandanten fest, dass sich dieser an der öffentlich geführten Diskussion, wie sie hier von ProReiki beschrieben wird, bisher in keinster Weise dahingehend beteiligt hat, die als polemisch zu bezeichnen wäre. Herr Lübeck hat insoweit lediglich sachliche Posts bei Reikiland.de und in einer Facebookgruppe veröffentlicht. Meinungen Einzelner in Foren, Blogs oder sonstigen Diskussionsplattformen stellen nicht die Meinung meines Mandanten dar.
Weiterhin ist die von Ihnen initiierte Stellungnahme dahingehend falsch, der Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens meines Mandanten sei teilweise nicht sachlich richtig bzw. derartige Nennungen seien „unangemessen eingesetzt“. Leider versäumt es ProReiki hier konkret zu werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, verwendet mein Mandant auf seinen Webseiten den Hinweis, dass er Mitglied von ProReiki ist. Zudem ist Herr Lübeck Mitglied des Rates von ProReiki. Ich vermag nicht zu erkennen, was hiernach sachlich nicht richtig oder unangemessen ist.
Nach dem Vorgenannten habe ich den Vorstand von ProReiki e.V. unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
14.03.2014
aufzufordern, die auf der Webseite www.proreiki.de und der betreffenden Webpräsenz von ProReiki auf Facebook streitgegenständliche Mitteilung zu löschen und sich bei Herrn Lübeck für diese Stellungnahme zu entschuldigen.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten empfehlen müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Michel Jansen
Rechtsanwalt

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 11.03.2014, 15:56
von Frank
Guten Tag Herr Jansen,

auch wenn der Vorstand von ProReiki als angesprochener Adressat dieses Schreibens in diesem Forum kaum aktiv sein wird, antworte ich als Betreiber dieses Forums an dieser Stelle auf Ihr Schreiben. Auch wenn mir an sich die Zeit dazu fehlt, aber durch die öffentliche Meldung eines Anwaltes samt Forderungen gegen ProReiki ist eine völlig neue Stufe der Eskalation erreicht, die mich heftigst erschüttert.

Vorneweg: Ich bin äußerst erstaunt, dass sich der Anwalt, der mir als Anwalt von ProReiki bekannt ist und seine Mitglieder nach außen gegen Dritte verteidigen sollte, sich nun gegen ProReiki selbst wendet. Für mich ist es unverständlich, dass Sie überhaupt Walter als Klienten angenommen haben, obwohl die Möglichkeit denkbar war, dass Sie damit rechtlich gegen andere Mitglieder von ProReiki aktiv hätten werden müssen.
rajansen hat geschrieben: Auf Initiative meines Mandanten bin ich mit Email vom 13.02.2014 an den Vorstand von ProReiki mit der Bitte um ein konstruktives Schlichtungsgespräch herangetreten. Ich stelle hiermit ausdrücklich richtig und auch fest, dass ein solches Gesprächsangebot nicht vom Vorstand von ProReiki e.V. ausgegangen ist, wie es in der öffentlichen Diskussion leider immer wieder dargestellt wird.
Bitte liefern Sie dafür konkrete Angaben, da mir nichts dergleichen bekannt ist. Beispielsweise hat Mark Hosak in den Kommentaren zu einem Artikel auf Reiki-land.de geschrieben: "Wahrscheinlich im Interesse von allen Beteiligten darf ich euch mitteilen, dass der Berufsverband ProReiki sich um alles erdenkliche kümmert, um Möglichkeiten zu schaffen, diesen Konflikt friedlich beizulegen." Diese Aussage ist für mich definitiv keine Behauptung mit einer Aussage wie von Ihnen geschrieben.
rajansen hat geschrieben: Leider muss ich nunmehr feststellen, dass ProReiki trotz der gezeigten Gesprächsbereitschaft öffentlich (sowohl via Facebook, Ihrer eigenen Website http://www.proreiki.de und Reikiland.de) in einer Weise Stellung bezieht, die die Konfliktparteien weiter auseinander bringt und die Fronten dort verhärtet, wo sie eigentlich schon im Begriff waren aufzuweichen.
Ich bin mir sicher, dass Ihr Auftreten eine Stufe der Eskalation bedeutet, gegen die die Stellungnahme von ProReiki ein laues Lüftchen war.
rajansen hat geschrieben: Zudem ist offensichtlich seitens des Reiki-Magazin beabsichtigt, die von ProReiki stammende Erklärung auch in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.
Ich habe vorhin mit dem Herausgeber des Reiki Magazins telefoniert und er hat mir ausdrücklich versichert, dass dies bislang nicht geplant ist oder war. Warum verbreiten Sie als Anwalt solche falschen Aussagen?
rajansen hat geschrieben: Angesichts der durch meinen Mandanten gezeigten Gesprächsbereitschaft wird mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Vorstand von ProReiki eindeutig bereits jetzt Stellung zugunsten der möglichen Lizenznehmer bezieht.
Dies ist falsch. ProReiki verwahrt sich in meinen Augen nur gegen eine Vereinahmung durch den Lizenzgeber. Bei der ersten Ankündigung der Lizenzierung auf dessen Website wurde in mehreren Passagen auf ProReiki hingewiesen, so dass für Dritte der Eindruck entstehen konnte, dass ProReiki in irgendeinem Zusammenhang mit der Lizenzierung stehen könnte. Ich hatte mich bislang aus Gründen der Neutralität und Wertschätzung gegenüber Walter zu dieser Sache nicht geäußert, werde aber nun durch Sie förmlich dazu gezwungen, eine klare Stellungnahme abzugeben:
Die Hinweise auf ProReiki im Lizenzierungsartikel waren inhaltlich vollkommen unnötig. Dass dies dennoch erfolgt ist, war ein Affront gegen ProReiki. Auf mich wirkten die Hinweise wie ein Deckmäntelchen (als würde ProReiki die Lizenzierung gut finden) und manipulativ gegenüber den LeserInnen. Diese Passagen wurden mittlerweile auf rainbowreiki.de entfernt, sind aber meines Wissens auch über andere Kanäle kommuniziert worden (und weiterhin beweisbar). Insofern musste ProReiki reagieren. Es handelt sich also nicht um eine Aktion, sondern eine Reaktion.
rajansen hat geschrieben: Ich stelle daher fest, dass die diesbezügliche Stellungnahme als unsachlich und unrichtig zu bezeichnen ist.
Auf mich persönlich wirkt die Stellungnahme so sachlich und korrekt wie möglich. Gleichzeitig aber auch deutlich genug, um die Einschätzung seitens ProReiki hinsichtlich einer missbräulichen Verwendung des Namens des Berufsverbandes durch Ihren Mandaten klar zu machen.
rajansen hat geschrieben: Soweit weiterhin argumentiert wird, Rainbow-Reiki sei erst dadurch ermöglicht worden, dass Usui-Reiki sich frei von Schutzrechten und Lizenzen entwickeln durfte, so wird hierbei verkannt, dass sich durch die aktive Wahrnehmung der Rechte meines Mandanten hieran auch nichts ändert.
Dies ist der einzige Punkt Ihrer Kritik, den ich akzeptiere. Die Verwendung des Begriffes "Reiki" war frei (auch wenn dies einst von jemand anderem zu verhindern versucht wurde, interessanterweise mit annähernd denselben Argumenten wie hier von Ihnen zugunsten von Rainbow Reiki geschildert). Aber ich hatte auch geschrieben, dass m.E. Walter Lübeck das Recht hat, als Begründer eines Stils, diesen zu lizenzieren.
rajansen hat geschrieben: Nach dem allseits bekannten Spiegel-Gesetz sollte sich der Vorstand von ProReiki daher zunächst die Frage gefallen lassen, was Sie legitimiert, darüber zu urteilen, was nun am ehesten dem Werdegang Usuis entspricht.
Abgesehen von meiner Belustigung, wenn ein Anwalt das Spiegel-Gesetz zitiert (und dabei sogar übersieht, dass ProReiki nur reagiert und nicht agiert hat): Ich kann in der Stellungnahme von ProReiki kein derartiges Urteil bezüglich des Werdegangs Usuis erkennen. Es gab nur einen Hinweis auf die Entwicklung des Systems.
rajansen hat geschrieben: In diesem Zusammenhang ist es auch bedenklich, wenn Herrn Lübeck vorgehalten wird, das von ihm entwickelte Lizenzierungsprogramm sei nicht mit ProReiki abgestimmt.
Ich kann dazu nichts in der Stellungnahmen erkennen, was so interpretiert werden könnte.
rajansen hat geschrieben: Weiterhin ist die von Ihnen initiierte Stellungnahme dahingehend falsch, der Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens meines Mandanten sei teilweise nicht sachlich richtig bzw. derartige Nennungen seien „unangemessen eingesetzt“. Leider versäumt es ProReiki hier konkret zu werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, verwendet mein Mandant auf seinen Webseiten den Hinweis, dass er Mitglied von ProReiki ist. Zudem ist Herr Lübeck Mitglied des Rates von ProReiki. Ich vermag nicht zu erkennen, was hiernach sachlich nicht richtig oder unangemessen ist.
Sie beschweren sich darüber, dass ProReiki Ihren Mandaten so weit schützen wollte, dass bestimmte Formulierungen etc. nur als "unangemessen" bezeichnet worden sind? Ich bin höchst erstaunt.
Und haben Sie sich etwa nicht mit den von ProReiki geforderten Streichungen im Text beschäftigt? Dies waren konkrete Angaben und sollten Ihnen doch vorliegen. Haben Sie dies nicht sorgfältig geprüft?
rajansen hat geschrieben: Nach dem Vorgenannten habe ich den Vorstand von ProReiki e.V. unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
14.03.2014
aufzufordern, die auf der Webseite http://www.proreiki.de und der betreffenden Webpräsenz von ProReiki auf Facebook streitgegenständliche Mitteilung zu löschen und sich bei Herrn Lübeck für diese Stellungnahme zu entschuldigen.
Auf der Fanpage von ProReiki ist diese Mitteilung niemals erschienen. Insofern ist Ihre Forderung falsch und scheinbar nicht sorgfältig geprüft. Korrekt ist: Die Mitteilung erschien auf der Fanpage des Reiki Magazins und wurden dann von anderen Seiten und Usern weiter geteilt.
rajansen hat geschrieben:
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten empfehlen müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hmm, und betrifft dies nun auch das komplette Zitat dieser Mitteilung hier auf Reiki-land.de, das auf ausdrückliche Bitte von ProReiki im Volltext zitiert wurde? Erwähnt haben Sie dies nicht.

Sollte der neue Rechtsanwalt von ProReiki (wirklich schade, dass Sie mit dieser Aktion mindestens einen bestehenden und hunderte potentieller Mandanten verloren haben) der Meinung sein, dass ich das Zitat der Stellungnahme hier löschen soll, werde ich dies tun. Ich bin ab übermorgen auf einer Konferenz in Sachen Online-Marketing unterwegs und habe eine Administratorin dieses Forums entsprechend angewiesen. Ansonsten finden Sie meinen Rechtsanwalt unter dr-bahr.com.

Auf einige Ihrer Auslassungen bin ich nicht eingegangen, da ich weder im Rat noch im Vorstand von ProReiki bin und diese Interna damit nicht kennen. Aber ich hoffe, dass sich noch jemand hier meldet, der dazu etwas richtig stellen kann. Die bislang von mir festgestellten sachlichen Fehler in Ihrem Schreiben lassen die Vermutung zu, dass es auch hier andere Ansichten geben könnte.