Seite 15 von 25

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 29.01.2017, 21:03
von Emilie
Cielito hat geschrieben: Und liest man frühere Posts hier bezüglich der kommunikativen Methodik die dort offensichtlich gelehrt wird... Das scheint ja so, als ob das Thema 'abspicken und zu eigen machen' im RR auf dem Lehrplan steht.
Oder täuscht mich mein Eindruck?
´

Hi Cielito,

ich würde es mal freundlich formulieren, dass un-bewußt etwas aus anderen Bereichen übernommen wurde. Man speichert ja beim Lesen von Büchern oder bei Teilnahmen vom Seminaren Wissen. Ich bin jedenfalls erschrocken darüber, wie sich die ganzen Techniken zusammen setzen. :)

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 30.01.2017, 20:20
von Cielito
Hey Emelie,

erschreckend... Absolut!

klar speichert man, sowohl bewusst, als auch unbewusst vieles an Wissen ab, auf jeden Fall.
In meine Arbeit als (nicht-Reiki-) Lehrerin fließt ja auch vieles von solch gespeicherten Wissen aus anderen Bereichen ein, all dies hat meinen Lehrstil beeinflusst und keiner meiner direkten Kollegen unterrichtet so wie ich, weil da einfach keiner Reiki-/Tantra-/Meditationskurse besucht hat; dafür haben die z.T. mehr Kurse in Didaktik o.ä. gemacht, was bei ihnen spürbar ist.

Aber:
A) es fließt als Erfahrungswert mit ein ist, so glaube ich, noch immer etwas anderes als das, was Dagmar kürzlich geschildert hat
B) ich käme niemals auf die Idee, eine komplette Methode zu übernehmen ohne die Quelle anzugeben... Das wäre bzw. ist unwissenschaftliches Arbeiten.
Und nicht nur ohne Angabe von Quellen fremde Methoden übernehmen, sondern diese darüber hinaus noch als eigenes geistiges Eigentum ausgeben und als Marke schützen lassen. ... Das geht ja nochmal einen Schritt weiter.

Ja, erschreckend momentan... wer weiß auch, wie groß das gesamte Ausmaß ist, vielleicht ist uns noch gar nicht alles bekannt???

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 31.01.2017, 12:19
von Emilie
Hallo Cielito,

war nicht Lemuria und Erinnerungen an früheren Leben die angegebene Quelle? :lol:
Damit müsste man ihn mal vor Gericht mit konfrontieren. Ich schreibe lieber nichts weiter dazu, denn ich glaube schon, dass hier mitgelesen wird. :shhh:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 31.01.2017, 14:15
von Lamia
Hallo zusammen.
vielleicht macht es Sinn, mal darüber nachzudenken, was denn für die Menschen die Beweggründe sein könnten, sich in ein lizensiertes System zu begeben?!
Ich möchte gerne von meinen persönlichen Erfahrungen mit Lizensierung berichten - auch wenn das System kein Reiki ist.
Es weist aber durchaus Parallelen auf.
Ich habe vor vielen Jahren eine wunderbare Ausbildung genossen, die sehr zu Selbstständigkeit und eigener Entwicklung angeregt hat. Auf dieser Grundlage habe ich jahrelang nebenberuflich gut und freudig gearbeitet, und für mich selbst immer weiter gelernt.
Aber irgendetwas fehlte mir dann noch, ich wollte mehr... dann bin ich auf ein System gestoßen, das ebenfalls lizensiert ist, offenbar aber meiner Lebens-Philosophie und meiner Arbeit so nahe war dass ich das was ich bereits praktizierte, zu einem großen Teil wiederfand.
Das hat mich sehr angesprochen, ich war spontan bereit, eine weitere Ausbildung zu machen und wollte, sie auch finanzieren, obwohl sie nicht billig war und einige Jahre dauerte.
Ich war sicher: wenn es das ist, was ich tun soll, wird es mir gelingen. Und so war es auch.
Das System selbst wirkte schlüssig, durchdacht und auf mich absolut genial.
Was mich jedoch vor allem anzog, war die Idee der "Vernetzung".
Denn genau danach habe ich mich, nach vielen Jahren des Alleingangs und immer wieder des Zugeworfen-Seins auf mich selbst, total gesehnt. Es schien mir eine Erleichterung zu sein, nicht immer alles aus mir selbst heraus zu entwickeln. Ich wollte mich unterstützt fühlen, Gemeinschaft lernen... und das System, mitsamt seinen Hintergründen und Theorien, hat mich total fasziniert, je tiefer ich mich hinein begab.
Es fiel mir leicht, zu lernen und ich war, und bin weiterhin, hochmotiviert und begeistert von den zugrunde liegenden Ideen.
Gleichzeitig bin ich ein kritischer Mensch (ich kann nicht anders...) und so war ich wohl eine engagierte, aber unbequeme Schülerin.
Ich habe sehr viel hinterfragt, den Begründer des Systems kennengelernt, von ihm persönlich gelernt, bin gereist, habe mich vernetzt und die zugrunde liegenden Ideen in mir selbst wiedergefunden. Und auch einige Kritikpunkte, wo mir das System nicht entspricht und ich nicht konform bin.

Seit über 10 Jahren arbeite ich mit dem System. Ich habe es für mich weiterentwickelt, neues ausprobiert, und kann mittlerweile sogar davon leben. Das System, auf dessen Grundlage ich arbeite, ist zwar lizensiert, aber offener als das von Walter Lübeck.

Aber: man lese und stauen, auch hier gibt es Streitigkeiten über die Authentizität des Systems, die bereits bis zum europäischen Gerichtshof gingen… auf Grundlage der Frage: Wer darf dieses System in Deutschland überhaupt so nennen? Wem gehört die "Marke"?
Denn im Gegensatz zu Walters System, ist es bereits weltweit etabliert. Auch in anderen Ländern gibt es bereits weitere „Zweige“, die sich auf der Grundlage entwickelt haben. Und einige davon lizensieren nun wiederum selbst… spannend, finde ich.

Für mich persönlich kommt nun aber der Punkt, wo ich das, was ich in meinem Leben mit den unterschiedlichen Systemen gelernt und praktiziert habe, persönlich weitergeben möchte. Konkret: ich möchte selbst ausbilden.
Für mich entstand die Frage: akzeptiere ich, eine Schule nach den Vorgaben der Lizensierung zu führen?
Ich fühle mich persönlich als über das System hinausgewachsen, obwohl es die wichtigste Grundlage meiner Arbeit ist. Vieles ist dazu gekommen: das Wissen aus meiner ersten Ausbildung, die Praxis der vielfältigen Formen des Tanzes, sowohl inhaltlich als auch motorisch, Jahreskreisrituale, Schamanismus, Persönlichkeitsentwicklung und meine Fähigkeit, über Grenzen hinaus zu denken und zu fühlen.
Deshalb lautet meine Antwort: Nein. Eine Lizensierung schränkt mich in meiner Kreativität ein.
Ja, sie bietet (augenscheinlich) Sicherheit – aber zu welchem Preis? Meine eigene Lebensrealisierung aufgeben? Mich an ein festes Programm halten, das ich nicht selbst entwickelt habe? Für mich geht das nicht.
Ich schätze meine Lehrer/innen sehr und bin zutiefst dankbar für das, was ich von ihnen lernen durfte. Das bedeutet jedoch nicht, keine weitergehenden Fragen zu stellen und nicht irgendwann, wie Kanji so schön schreibt „sich abzunabeln und eigene Wege zu gehen“.
Allerdings verstehe ich heute, warum mich diese Ausbildung, trotz oder sogar wegen der Lizensierung angesprochen hat: Ich glaube, dass es zu den Grundlagen des Mensch-Seins gehört, Gemeinschaft leben zu wollen, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun, voneinander zu lernen, Unterstützung zu geben und zu bekommen.
Und das verspricht Walter Lübeck, und ich vermute, denjenigen, die ihn nicht in Frage stellen, gibt er das auch: eine Gemeinschaft, die eine Lebensphilosophie teilt und damit die Welt ein Stückchen besser machen möchte. Daran kann ich erst einmal nichts Schlechtes finden. Dann allerdings kommt das Thema: wer gehört zum Rudel und was machen wir mit denen, die nicht dazu gehören? Und hier spaltet sich die Gemeinschaft und fängt an, sich gegenseitig und andere im „Außen“ zu bekriegen. Das wird den Grundlagen und Ideen nicht gerecht und schadet der Gemeinschaft.

Ist menschlich, oder?!

Einen schönen Tag euch allen
Lamia

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 31.01.2017, 20:31
von reiki-kanji
Lamia hat geschrieben: Und einige davon lizensieren nun wiederum selbst… spannend, finde ich.
Hallo Lamia,

das ist es doch, weswegen ich das Lizensieren für überflüssig halte.
Egal was man lernt, es folgt erst mal bestimmten Regeln.
Und dann findet man heraus, ob und wie vielleicht etwas anderes zu diesem Gelernten passt.
Und so lehrt jeder dann im Grunde genommen einen "eigenen Stil".

Bei Reiki ist es eben auch so, dass man angibt, wer Reiki von wem gelernt hat (Linie). Damit weiß eigentlich jeder (oder sollte es zumindest), auf wessen Grundgerüst etwas aufgebaut ist bzw. wie viele "Fremdeinflüsse" eventuell schon mit eingebaut wurden.

Und auch im Usui Shiki Ryoho gibt es eine Vernetzung.
Und wenn man bestimmte Regeln, die diesem Stil zueigen sind, verstanden und wertschätzen gelernt hat, empfindet man sie auch gar nicht mehr als Einschränkung.
Diese Einschränkungen werden überwiegend von den Menschen als solche gesehen, die aus dieser Vernetzung herausmöchten bzw. ihr eigenes Netz (mit ihnen selbst an der Spitze) kreieren und die Regeln nicht weiterpraktizieren möchten, mit denen sie offenbar selbst noch die größten Schwierigkeiten haben.

Hinterfragen ist immer gut. Und wenn es denn dann gar nicht passt ... auch gut, dann war es eben nicht das richtige. Aber dann etwas anderes zu machen, den bekannten Namen Reiki aber weiter als Zugpferdchen zu benutzen, ist zwar nicht verboten, aber eben inkonsequent und vielleicht auch nicht ganz authentisch.

Und wenn nun aus der Tatsache heraus, dass WL sowohl seinen Namen als auch den Namen des Stils sowie die Symbole und Namen einer bestimmten Praktik geschützt hat, kann man eben nicht mehr ehrlich sagen ... ich mache x, ich habe gelernt von y, weitere Einflüsse sind a,b,c und so und so bin ich dahin gekommen.

Ich denke, dass jeder zu einem bestimmten Zeitpunkt über seinen Lehrer hinauswachsen kann. Aber dadurch kann der Lehrer dann auch wieder wachsen ... wenn er will. Man kann sich gegenseitig (auch in der Gruppe) tiefer in bestimmte Betrachtungen hineinführen, ohne dass man ständig denken muss, der eine sei besser oder weiter ... Der andere hat halt nur andere (Lebens-)Einflüsse, die sich in seinen Einsichten spiegeln. Und so lernt dann wieder jeder etwas über Dinge, die er ohne die anderen nicht erfahren würde.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 08.02.2017, 22:55
von Dagmar Stier
Danke für die Postings, aus denen ich überall etwas zum Nachdenken gefunden habe.

Von der Lizenzierungsordnung von Walter Lübeck sind seit 31.01.2014 Rainbow-Reiki-Seminare betroffen, wie beispielsweise der erste Grad Rainbow Reiki.

Jetzt kann man sich beispielsweise fragen, warum Walter Lübeck aus dem Buddhismus das Medizinbuddha-Mantra in den ersten Grad seines Rainbow Reiki eingebaut hat? Dieses Mantra hat er selber von Mark Hosak erlernt. Es ist außerdem im Reiki Symbole Buch abgedruckt.
Emilie hat geschrieben: ich würde es mal freundlich formulieren, dass un-bewußt etwas aus anderen Bereichen übernommen wurde. Man speichert ja beim Lesen von Büchern oder bei Teilnahmen vom Seminaren Wissen.
Da fällt mir etwas zum 2. Grad RR ein, in dem es mehrere zusätzliche Symbole gibt, eines davon ist das Medizinbuddha-Symbol. Dieses zusätzlich von Walter integrierte Medizinbuddha-Symbol ist seiner Aussage nach ein Lemurianisches Medizinbuddha-Symbol. Jedoch ist dieses Symbol von ihm nicht vergleichbar, weder von seinem Aussehen noch von seiner Aussprache her, mit dem Original, so wie er es von Mark Hosak gelernt hat und wie es auch im Reiki Symbole Buch steht. Sondern es ist Walters Rückerinnerung oder seine eigene Kreation.

Für mich hat das den Anschein, als würde extra für die Llzenzierung das immer gleiche Schema auftauchen, in dem Walter einen Teil aus einem völlig anderen Kontext herausnimmt und das „lemurianisiert“, also in sein RR-System einbaut und lizenziert, wie beim Medizinbuddha. Das Mantra übernimmt er woanders und tut dazu ein Lemurianisches Symbol (von ihm selber). In dem Moment, wo so ein Schema bei ganz vielen RR-Techniken auffällt, kann es sich nicht mehr wirklich um Unbewusstes übernehmen handeln.

Der allerwichtigste Unterschied bezüglich unbewusstem Übernehmen und ganz bewusster Absicht wird am deutlichsten, wenn man sich anschaut, wie man im Rainbow Reiki beispielsweise das Medizinbuddha-Mantra einweiht.

Statt mit der Einweihung im buddhistischen Kontext zu bleiben, geht er her und nimmt die klassische Usui Reiki Einweihung des ersten Grades, verändert diese, indem er dort einige zusätzliche Dinge mit einbaut. Eine Veränderung ist niemals das Original und es ist auch nicht mehr traditionell.

Für den lizenzierten ersten Grad RR wurde die klassische Usui-Reiki 1. Grad Einweihung verändert, um das Medizinbuddha-Mantra mit einzuweihen.

Für den lizenzierten ersten Grad RR wurde die klassische Usui-Reiki 1. Grad Einweihung ebenso verändert, um das sogenannte lemurianische NK-Symbol zur Lösung von Blockaden mit einzuweihen. Wie im letzten Post schon erwähnt, braucht man das NK-Symbol aber gar nicht, weil Reiki sowieso Blockaden löst.

Das NK-Symbol ist jetzt so genannt lemurianisch und das Medizinbuddha-Mantra ist buddhistisch. Beides behauptet er, sei ein Teil des Rainbow Reiki und beides ist damit ein Teil der Lizenzierungsordnung. Er selbst behauptet ja, dass nur 2% oder 5% Prozent von seinem System noch Usui-Reiki ist. Allerdings behauptet er auch, dass alles andere im Rainbow Reiki sein Geistiges Eigentum und deshalb lizenziert ist.

Hier sieht man jedenfalls auch in der Einweihung, dass es übernommene Dinge gibt. Und dazu frage ich mich schon seit längerem, ob man dann überhaupt noch vom -eigenen- geistigen Eigentum sprechen kann?

Und ob das zulässig ist, das alles als -eigenes- geistiges Eigentum zu lizenzieren?

Liebe Grüße
Dagmar

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 09.02.2017, 09:59
von reiki-kanji
Hallöli,

zum Thema "Lizenz" gibt es einige sehr anregende Gedanken im letzten "GlobalReikiWebinar".
Ich habe den link hier eingestellt.

https://www.reiki-land.de/reiki-forum/r ... ml#p210448

Im Übrigen empfehle ich das Buch "Das trügerische Gedächtnis" von Julia Shaw.
Es geht um das interessante Thema, ob Erinnerungen immer richtig sind, wie sie überhaupt im Gehirn entstehen und ob sie nachträglich verändert werden können bzw. ob es möglich ist, sich gar an Dinge zu erinnern, die gar nicht stattgefunden haben. (Die kurze Antwort vorweg: es ist möglich Erinnerungen zu verändern und sich an Dinge zu "erinnern", die nie stattgefunden haben. Dies mal als Anmerkung zu den ganzen lemurischen Geschichten, an die sich da jemand erinnern können will.)

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 09.02.2017, 17:15
von MonikaMeyer
Dagmar Stier hat geschrieben:
Eine Veränderung ist niemals das Original und es ist auch nicht mehr traditionell.

Er selbst behauptet ja, dass nur 2% oder 5% Prozent von seinem System noch Usui-Reiki ist.
Hallo Dagmar,

dazu noch eine Anmerkung: in der Lizenzordnung steht z. B. auf Seite 11 zum RR-Meister 1. Stufe unter dem Punkt Benennung: "Traditionelles Usui Reiki nach Walter Lübeck 1. Grad. " (auch 2. Grad und 3. Grad Meister/Lehrer).

Für den RR-Meister 2. Stufe steht an gleicher Stelle: "Traditionelles Usui Reiki nach Walter Lübeck mit Rainbow-Reiki Techniken.".

Dafür reichen die 2 % wohl noch, obwohl die Aussage selbst sich ja schon widerspricht - etwas ist entweder traditionell oder nach Walter Lübeck.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 11.02.2017, 11:53
von Emilie
MonikaMeyer hat geschrieben: Für den RR-Meister 2. Stufe steht an gleicher Stelle: "Traditionelles Usui Reiki nach Walter Lübeck mit Rainbow-Reiki Techniken.".

Dafür reichen die 2 % wohl noch, obwohl die Aussage selbst sich ja schon widerspricht - etwas ist entweder traditionell oder nach Walter Lübeck.
Hallo Monika,

ist das überhaupt rechtens? Was sagt denn Dein Anwalt dazu? :wink: Bei einer Lizenzierung müssen doch auch die Inhalte geprüft werden. Wenn es so einfach ist, etwas zu lizenzieren, dann kann jeder sagen, dass es seines ist. Ich dachte eigentlich, dass man da irgendwelche Nachweise oder Belege bringen muss. :think:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 11.02.2017, 13:33
von reiki-kanji
Emilie hat geschrieben: Bei einer Lizenzierung müssen doch auch die Inhalte geprüft werden. Wenn es so einfach ist, etwas zu lizenzieren, dann kann jeder sagen, dass es seines ist. Ich dachte eigentlich, dass man da irgendwelche Nachweise oder Belege bringen muss. :think:
Hi Emilie,

es geht hier eigentlich um zwei unterschiedliche Rechtsbereiche.
Bei der Lizensierung der Marke RR musste - ganz grob gesagt - nur von WL nur nachgewiesen werden, dass er nichts verwendet, was von anderen bereits geschützt ist.
Würde RR beispielsweise "Aspirin" verwenden, könnte Beyer dagegen angehen.

Bei den Menschen, die dem Lizenzvertrag mit WL zugestimmt haben, geht es um einen Vertrag zwischen jedem dieser einzelnen Menschen und WL.
Dies regelt sich grundsätzlich nach dem BGB. Menschen können fast alles untereinander vertraglich regeln, was nicht gegen die "guten Sitten" oder andere gesetzliche Regelungen verstößt. So zum Beispiel Mietverträge, Eheverträge etc. Bei RR geht es darum, welche Namen unter welchen Bedingungen genutzt werden dürfen.

Nun hat WL sich bestimmte Begriffe schützen lassen und somit dürfen sie nicht mehr von jedermann frei benutzt werden.

Die Ex-RRs könnten sich nun rein theoretisch darauf einigen ihren "künftigen" Stil "Pain-Clown-Reiki" zu nennen und eine bestimmte Technik "Falllallada-Meditation".
Dann wäre es an WL feststellen zu lassen, ob dies eine Verballhornung seines RR ist oder nicht.
Man könnte die Namen aber auch neutraler wählen und die Symbole etwas abwandeln und sich seine Skripte entsprechend neu gestalten.
Wenn das jeder einzelne täte, hätte WL jede Menge zu tun, um jeden einzelnen Stil daraufhin zu überprüfen, ob es weit genug von RR abweicht.

Bei der Klage wird nun gerade offensichtlich geprüft, ob WL die Verträge, die vor dem Lizensierungsprogramm abgeschlossen wurden, nachträglich für "ungültig" erklären lassen kann bzw. die Nutzung bestimmter Namen unterbinden kann), denn diese Verträge wurden ja auch zwischen ihm und einem einzelnen Menschen abgeschlossen - vor der Lizensierung ... insofern hat die erste Instanz ja auch irgendwie geurteilt.

Wenn es dabei bleiben sollte, müsste er eventuell nachträglich all seine Namen wieder ändern, wenn er sich von den RRs abheben will, die dem Lizenzvertrag nicht zugestimmt haben.

Die Inhalte der Lizensierung der Marke interessieren insofern nicht, als dass bei der Lizensierung bereits nachgewiesen werden musste, dass kein anderer derzeit noch einen rechtlichen Schutz verwendeter Techniken innehat.
Sollte es also jemanden geben, der nachweisen kann, dass Techniken verwendet werden, die anderen zugeschrieben werden können (im rechtlichen Sinne, also andere Lizenzen oder Patente), müssten diese Techniken eventuell nachträglich wieder aus RR entfernt werden.

Beim Austritt aus dem Lizenzprogrammvertrag, der ja jederzeit von beiden Seiten her gekündigt werden kann, muss eben nur geguckt werden, ob das Recht die besagten Namen und Techniken zu verwenden vor oder nach Abschluss des Lizenzvertrages erteilt wurde, da es in Deutschland bislang nicht möglich war, nachträglich einseitige Veränderungen an einem Vertrag durchzuführen.

Wie sich das bei denjenigen verhält, die dem Vertrag irgendwann einmal zugestimmt haben, ist wieder eine andere Frage.
Also sind diejenigen, die diesem Lizenzvertrag nie zugestimmt haben wahrscheinlich sogar besser dran als die anderen.

WL hat im Grunde genommen das gemacht, was Versicherungen Bausparverträge oder andere Dienstleister machen: er hat AGBs eingeführt.
Wenn du bei einem Bausparvertrag den neuen AGBs nicht zustimmt, hat die Bausparkasse das Recht, den Vertrag zu kündigen. Du bekommst dein angespartes Geld ausgezahlt und bist den Vertrag dann los ... was ziemlich doof ist, wenn man den Vertrag und auch die Kreditsumme, die dahinter steckt, für irgendwas eingeplant hat, aber ansonsten nicht weiter "schädlich" ist.

Da es in WLs alten Verträgen keine "AGBs" gab, ist die Frage, ob die nun so einfach eingeführt werden können.
Denn anders als bei RR gibt es bei jedem anderen Vertrag bereits zu Beginn eine Klausel, mit der sich der Dienstleister vorbehält, nachträglich die AGBs zu ändern und dieser Klausel hat man bei Vertragsbeginn zugestimmt (sonst schließt der Dienstleister ihn erst gar nicht mit einem ab).
Oder nimm einem Mietvertrag: wenn da von Anfang an drin steht, dass du die Wohnung in renoviertem Zustand zurückzugeben hast, hast du dem zugestimmt. Wenn da nur was von "besenrein" steht, kann der Vermieter nicht einfach irgendwann auf eine Renovierung bestehen.

Die "AGBs" müssen also vor dem Vertragsabschluss schon vorhanden sein. Und ich denke, wenn WL jemandem künftig so einen Vertrag quasi vor der Einweihung unter die Nase hält, könnten schon viele davon Abstand nehmen.
Also Augen auf bei Vertragsabschlüssen. :megagrins:

... und um noch mal den Bogen zu deinem oben zitierten Satz zu schlagen: bei der Lizensierung muss nachgewiesen werden, dass etwas nicht einem anderen zugeschrieben werden kann, nicht dass du es selbst erfunden hast. Das wäre dann wohl eher im Bereich des Patentrechts der Fall. Und RR ist ja nicht patentiert ...
... und von daher ist es auch Quatsch von geistigem Eigentum zu reden, bei einer Lizensierung.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 12.02.2017, 12:12
von Laramia
Ich möchte mich auch mal wieder zu Wort melden.
Ich finde die rechtliche ausführung von Reiki-Kanji extrem nützlich: D.h. wer die Lizenz unterschrieben hat ist nun möglicherweise der Dumme, obwohl Walter Lübeck den Leuten immer das Gegenteil versichert? Kurz: Wer vor der Lizenz schon einen RR-Meister-Titel hatte und dann unterschrieben hat, kommt da womöglich auch dann nicht mehr raus, wenn Monika dauerhaft Recht bekommt?

Zum Thema "geistiges Eigentum":
Ich finde auch alles, was Dagmar hier schreibt, ziemlich spannend. Wenn man bei Wikipedia mal den Begriff "Plagiat" in der Suche eingibt, so findet man folgende Definition von 2009 von Teddi Fishman, Direktorin der International Center for Academic Integrity - also des "Internationalen Zentrums für Integrität in den Wissenschaften" :
Ein Plagiat liegt vor, wenn jemand

1. Wörter, Ideen oder Arbeitsergebnisse verwendet,
2. die einer identifizierbaren Person oder Quelle zugeordnet werden können,
3. ohne die Übernahme sowie die Quelle in geeigneter Form auszuweisen,
4. in einem Zusammenhang, in dem zu erwarten ist, dass eine originäre Autorschaft vorliegt,
5. um einen Nutzen, eine Note oder einen sonstigen Vorteil zu erlangen, der nicht notwendigerweise ein geldwerter sein muss.

Ich denke, das trifft auf Walter Lübeck in mindestens einem der von Dagmar genannten Fälle zu. Es wäre spannend, ob noch andere Leute etwas ensprechendes zu nennen hätten - Vllt. auch aus Nicht-RR-Seminaren?

Ich z.B. war mal auf Walters "Begegnung mit Engeln" Seminar, wo man eine Meditation macht, in der man 4 Erzengel ruft: einen vor mir, einen links von mir, einen rechts von mir, einen hinter mir. Dazu sagt man noch irnendein Lemurisches Blabla. Nun weiß ich mitlerweile, das man dies in der westlichen Magie als "Pentagram-Ritual" bezeichnet (ohne lemurisches Blabla) und daher schon seit hunderten, wenn nicht sogar tausenden Jahren kennt.

Warum nennt Walter Lübeck das in seinen Seminaren nicht beim Namen? Weil er nicht will, dass man nachforscht? Oder, damit man nicht auf die Idee kommt, dass vllt. doch nicht alles auf Rückerinnerung basiert? Oder ist er tatsächlich so drauf, dass er sich nicht einmal die Mühe macht in irgendein Buch über Magie zu kucken, ob sowas nicht vllt. doch schon irgendjemand gemacht hat?

Interessanter weise ist bei Walter Lübeck die Anweisung im Manual so geschrieben, dass man es als normaler Schüler wahrscheinlich falsch machen würde: "Zeichne um dich herum ein Pentagam" - *lol*.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 12.02.2017, 23:32
von Dagmar Stier
reiki-kanji hat geschrieben: Hinterfragen ist immer gut. Und wenn es denn dann gar nicht passt ... auch gut, dann war es eben nicht das richtige. Aber dann etwas anderes zu machen, den bekannten Namen Reiki aber weiter als Zugpferdchen zu benutzen, ist zwar nicht verboten, aber eben inkonsequent und vielleicht auch nicht ganz authentisch.
Liebe Kanji,

als erstes fällt mir dazu ein: „Nur heute verdiene Dein Brot ehrlich“…

Wenn etwas für mich den Anschein hat, als würde extra für die Llzenzierung immer das gleiche Schema auftauchen, in dem Walter einen Teil aus einem völlig anderen Kontext herausnimmt und das „lemurianisiert“ und dann in sein RR-System einbaut, es lizenziert und zusätzlich behauptet, dass alles sei sein -eigenes- geistiges Eigentum, - dann halte ich es auch für wichtig, zu prüfen und zu hinterfragen, ob sich das Schema innerhalb weiterer lizenzierter Techniken und lizenzierter Methoden wiederholt und bestätigt oder eben nicht.

Innerhalb des ersten Grades Rainbow Reiki wird die darin enthaltene Methode „Marayana Sayi“ unterrichtet, zu der es eine eigene Einweihung gibt. Dies ist keine Einweihung, wie man sie aus dem Reiki kennt. In dieser Einweihung zu Marayana Sayi gibt es Anrufungen. D.h. es werden Wesenheiten im Sinne einer Linie angerufen. Eine Wesenheit ist „Dai Marici“. Hier ist erst einmal auffällig zu beobachten, dass „Dai“ japanisch ist und groß heisst und „Marici“ Sanskrit und damit indisch ist. Der eigentliche Name aus dem Sanskrit ist tatsächlich „Marici“ ohne das japanische/chinesische Schriftzeichen „Dai“. Es ist eigentlich erst einmal wichtig, sich zu entscheiden, ob man eine japanische Schreibweise nimmt, oder die Orginal Sanskrit Schreibweise. Man sollte aber nicht die verschiedenen Schreibweisen miteinander kombinieren oder verwechseln. Das ist eigentlich sehr verwunderlich, weil dieser Name einige Jahre zuvor im Reiki Symbole Buch in allen Schreibweisen auftaucht. Man kann also entweder Marishi Ten, oder Dai Marishi Ten (das ist japanisch) oder Marici (das ist Sanskrit/indisch).

In folgenden Schritten der Einweihung kommt ein „Engel“ zu dem einweihenden Meister und - küsst ihn auf den Mund. Dafür ist es wichtig eine entsprechende Kuss-Haltung mit dem Mund zu machen. Ich habe noch nie von einer Reiki Einweihung gehört, wo entweder ein Lichtwesen den Meister, noch der Meister einen Engel auf den Mund küsst. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das mal tatsächliches geistiges Eigentum ist…

Natürlich kommen in dieser Einweihung auch etliche Mantren vor, die natürlich ausschließlich in angeblich lemurianischer Sprache verfasst sind (das kann man aber nicht belegen).

Wenn solche Mantren in lemurianischer Sprache sind, dann können Sie kein geistiges Eigentum sein, weil es sie vorher ja schon in Lemuria gab. Wenn ich mich zum Beispiel an meine Schulzeit erinnere, was ich gelernt habe, kann ich auch nicht sagen, dass das Gelernte mein geistiges Eigentum ist, denn ich habe mich lediglich erinnert! Sollte es aber tatsächlich ein geistiges Eigentum sein, dann würde das bedeuten, dass der ehrenwerte Erinnerer sich bereits zu Zeiten Lemurias sich die Mantras ausgedacht hat. Aber wenn er sich die Mantras ausgedacht hat, dann sind das allenfalls Zaubersprüche und keine Mantras. Wobei anzumerken ist, dass der Mantra-Begriff wieder aus dem Sanskrit und nicht lemurianisch ist und sich die Frage stellt, warum er von Mantra spricht und nicht das lemurianische Wort für Mantra nimmt? ( :think: hmmm, irgendwas stimmt doch da nicht?)

Hier wird wieder obiges Schema ersichtlich, indem für diese Einweihung aus einem völlig anderen Kontext (japanisch und Sanskrit gemischt) ein Name (Marici) genommen wird, der nichts mit Lemuria und erst einmal nichts mit Reiki zu tun hat. (Marici wird ausgiebig im Rahmen des esotherischen Buddhismus im Reiki Symbole Buch beschrieben, insofern ist dies mal wieder ein Inhalt den der Rückerinnerer von Mark Hosak gelernt hat. Wie alle anderen Sachen im Reiki Symbole Buch auf den Seiten 76 bis 438 auch. Von Walter Lübeck ist lediglich der Anhang und die Seiten 28-73, sowie einige Fußnoten, Kommentare zu kirchenlichen Themen und eigene Erlebnisse) Folglich ist Marici ursprünglich aus dem indischen Kontext und hat nichts mit einem Engel zu tun, denn es gibt in dem Sinne im Buddhismus keine Engel.

Da stellt sich jetzt die Frage, woher dieser Engel zum Küssen jetzt kommt, obwohl vorher Marici angerufen wurde?

Wie dem auch sei, Engel sind nicht aus dem buddhistischen, sondern aus dem christlichen oder kabbalistischen Kontext und weder das Christentum noch die jüdische Kabbala haben etwas mit Lemuria zu tun. Folglich haben all diese Dinge einen unterschiedlichen Kontext.

Nun werden diese unterschiedlichen Kontexte mit lemurianischen Mantren kombiniert und unter der Methode Namens „Marayana Sayi“ subsumiert, als eigene Marke eingetragen und lizenziert.

Habe ich nun das Ergebnis der Gerichtsverhandlung in 1. Instanz von Walter Lübeck ./. Monika Meyer richtig verstanden, wenn ich das so sehe, dass er versucht hat, den Inhalt der „Marayana Sayi“ mit unter die Marke zu stellen?

Also dass er über die Gerichtsverhandlung versucht hat, sogar den Inhalt der „Marayana Sayi“ zu schützen, oder?

LG
Dagmar

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 11:12
von Emilie
Hallo,

dieses ganze Lizenzierungssystem wird immer kurioser. Bis jetzt habe ich immer nur von einer Umarmung von Engeln gehört, aber das jetzt auch ein Engel zum Küssen kommt. :badgrin: War da nicht auch mal was mit Tantra? :megagrins:

Ich hoffe nur, dass ihr keinen Ärger bekommt, wenn ihr alles über das System schreibt? Ist das nicht nur Wissen für Schüler/Lehrer und nicht fürs öffentliche Forum? :-?

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 12:05
von Frank
reiki-kanji hat geschrieben: Bei den Menschen, die dem Lizenzvertrag mit WL zugestimmt haben, geht es um einen Vertrag zwischen jedem dieser einzelnen Menschen und WL.
Dies regelt sich grundsätzlich nach dem BGB.
Ich halte diese und einige folgende deiner Angaben für nicht korrekt und damit auch deine darauf fußenden Schlussfolgerungen.
Definition des BGB laut Wikipedia: "Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen."
Bei der Lizenzierung geht es genau nicht um Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, sondern geschäftliche Dinge. Insofern sollten hier andere Rechtskodi zur Anwendung kommen.

Ebenfalls deine folgenden Ausführungen zum Thema AGB. Eine Lizenzierung ist aus meiner Sicht keine allgemeine Geschäftsbedingung, sondern etwas völlig anderes. Insofern kann niemand, der AGB zugestimmt hat, auch einem Lizenzierungsmodell als "AGB Update" automatisch zustimmen.

Kanji, es geht hier um Fragen im Bereich der Juristik und da sind wir beide Laien. Ich würde dir raten, dir bei Aussagen, die solche Dinge betreffen, wirklich sicher zu sein oder sie dann alternativ nur als Gedankenspiele zu kennzeichnen. Ansonsten könnte der ein oder andere es für bare Münze nehmen und Fehler machen, die er hinterher sehr bereut.
Rechtsberatung bieten wir hier im Forum grundsätzlich nicht an. Wobei sich Anwälte gern dazu äußern dürfen :)

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 20:30
von Laramia
Liebe Dagmar,

danke danke danke (!!!) für diese Informationen. Ohhhh ist das spannend! Ich muss dazu unbedingt was loswerden:

Also es gibt eine Strömung in der Magie, die sich Chaosmagie nennt, die in etwa so arbeitet, dass (fast) alles mit allem kombiniert wird. Also wenn jemand einige Bücher hierzu gelesen hätte, oder vllt. vor oder wärend seiner Reiki-Ausbildung sich auch mit soetwas beschäftigt hätte, so könnte er auf die Idee kommen, dass man Indisch mit Japanisch mit Kabbalistisch mit was-auch-immer kombinieren kann. Die Frage ist, ob das immer so klappt. Aber wenn man etwas erschaffen will, dass man als "neu" verkaufen kann (und später dann) Lizensieren kann, ist man bei sowas schonmal richtig. Natürlich weiß ich nicht, ob Walter Lübeck das so gemacht oder gelernt hat, aber den Gedanken fand ich so interessant, dass ich ihn hier für erwähnenswert halte - Thema geistiges Eigentum usw... Sollte das so sein, wird es jetzt jedoch knifflig.

Die Chaos-Magier sagen auch, dass man sich nicht von moralischen Zwängen führen lassen darf, bzw. dass man sich nicht von den Gedanken "Gut und Böse" leiten lassen darf, dass es in Ordnung ist, mit allen Wesenheiten zu arbeiten, auch wenn es so "nette" Wesen sind wie Satan, Luzifer, Baal, Spinnen-Dämonen, Energie-Vampiren und so weiter und so fort. Ich könnte da auch Bücher nennen, aber man kann das auch einfach über gängige Internet-Buchhändler finden, da ist nichts geheimes dabei.

Die Chaosmagier "erschaffen" auch eigene Mantren - und hier ist dann nach außen nicht mehr ersichtlich was mal ursprünglich da reingesteckt wurde. Das ist aber für eine Lizensierung praktisch, weil man "geistiges Eigentum" neu erschaft. Oder man nimmt irgendeinen Spirit, der unbekannt ist, und gibt ihm einen neuen Namen, den es noch nicht gibt, z.B. "Dai Marici" und schon kann man wieder rumlizensieren.

Sollte Walter Lübeck solche Chaos-Methoden verwendet haben, um seine lizensierten Methoden zu kreieren, hoffe ich für die Schüler, dass er seine Finger von den oben genannten Spirits gelassen hat, das wäre sonst nicht so günstig für die Lizensierten, weil die dann, wenn sie Pech haben, nicht nur an die Lizenz gebunden sind...

Viele Grüße

Laramia

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 20:34
von MonikaMeyer
Die rechtlichen Grundlagen sind wirklich sehr kompliziert. Ich erzähle mal, wie es bei mir war und was das Gericht in seiner Begründung erklärt hat:

Die Markeneintragung der 4 Begriffe: Rainbow Reiki, Walter Lübeck, Marayana Sayi und Falayna Say beziehen sich auf die Nutzung dieser Worte. Bei der Eintragung muss man angeben, innerhalb welchem Kontext der Markenschutz gilt. Dazu gibt es Klassen. Neben vielen weiteren Klassen (Recherche ist öffentlich im DPMAregister für jeden möglich) hat WL u.a. eintragen lassen:

"Klasse(n) Nizza 45: Esoterische Energiebehandlung; esoterische Lebensberatung; Geistheilung; Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten; Vergabe von Lizenzen an Urheberrechten; Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte". Aber auch Klassen, die Ausbildungen, Seminare, Coachings, Tonträger, Bildmaterial und Lehr- und Unterrichtsmaterial betreffen.

Aus der Klasse Nizza 45 ergibt sich sein Anspruch, durch die Vergabe von Lizenzen, die gewerblich Nutzung seiner Marken zu regeln. Das heißt nicht, dass jede Markeneintragung zwangsläufig eine Lizenzierung zur Folge haben muss. WL hat diesen möglichen Verwendungszweck u. a. jedoch eintragen lassen und nutzt ihn entsprechend.

Welchen Inhalt der Lizenzvertrag hat, hat mit der Markeneintragung nichts zu tun. Da kann drin stehen, z. B. „du zahlst mir jeden Monat 500 € Nutzungsgebühr“ oder "du darfst nur das tun, dich so nennen und musst diese Seminare besuchen". Die Inhalte von WLs System werden nicht durch die Markeneintragung geschützt, nur der Name. Durch die Inhalte des Lizensvertrages kann er dies aber sehr wohl. Insofern haben die Lizenznehmer tatsächlich schlechtere Karten. Bei allen anderen müsste WL z. B. im Einzelfall Copyright-Verletzungen nachweisen.

In der mir vorliegenden Fassung von WLs Lizenzvertrag, der auch Basis der Gerichtsverhandlung war, sind keine Aussagen enthalten, die irgendwelche alten Verträge tangieren (im Sinne von: wenn du das unterschreibst, gelten deine alten Ausbildungsverträge nicht mehr). Das Gericht hat dazu gesagt:

"Es ist unstreitig, dass die Beklagte ihre Ausbildung bereits in den Jahren 2006 bis 2008 bei dem Kläger absolviert hat unter den Bedingungen der damals geschlossenen Ausbildungsverträge. Zu diesem Zeitpunkt waren die streitgegenständlichen Bezeichnungen auch noch nicht marken rechtlich geschützt. Die Markenanmeldungen/Eintragungen sind erst im Jahr 2012/2013 erfolgt. Der vorgelegte Musterlizenzvertrag betrifft daher nicht die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Rechtsstreits.

Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei den zugrundeliegenden Ausbildungsverträgen nicht um Dauerschuldverhältnisse, bei denen eine Kündigung gem. §§ 313, 314 BGB in Betracht käme. Nach dem Inhalt und Zweck des Ausbildungsvertrages handelt es sich um abgeschlossene Dienstverträge. Daher kann die Frage, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund gern. § 314 BGB gerechtfertigt wäre, dahingestellt bleiben, weil die Voraussetzungen - Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses - nicht gegeben sind."


Im Klartext: die Ausbildungsverträge können im Nachhinein nicht mehr gekündigt werden (was WL in meinem Fall versucht hat), weil sie Dienstverträge und bereits beendet sind.

Die Lizenzverträge laufen nach meinem Kenntnisstand 1 Jahr. Wer nicht neu unterschreibt, ist auch nicht gebunden und kann sich auf seinen Ausbildungsvertrag, bzw. auf das Urteil der 1. Instanz berufen, sofern eine ähnliche zeitliche und inhaltliche Konstellation vorliegt wie bei mir. Die Aussage, einmal Lizenzvertrag unterschrieben und für immer am A…… stimmt nicht zwangsläufig. Sofern es keine im beiderseitigen Einvernehmen neue Vereinbarung gibt, die die Rechte aus dem Ausbildungsvertrag im Nachhinein ausdrücklich beschneidet oder aufhebt, ist dieser nicht automatisch obsolet. Solange der Lizenzvertrag nicht entsprechende Aussagen beinhaltet, hat er keinen Einfluß auf Ausbildungsverträge, die zum Zeitpunkt der Markeneintragung schon beendet waren.

Wie das rechtlich aussieht mit Verträge, die zum Zeitpunkt der Lizensierung nicht beendet waren, kann ich nicht sagen. Da müsste man einen Rechtsanwalt fragen.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 20:49
von reiki-kanji
Hallo Frank,

ja, da magst du recht haben. Ich sollte es ein wenig vorsichtiger formulieren.
Also, mein Gedanke ist der, dass ich ja als "Lizenznehmer" einen Vertrag mit einem "Lizenzgeber" eingehe. Und Verträge sind unter anderem auch im BGB geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

Und auch Privatpersonen können ja geschäftliche Verträge miteinander abschließen.
Ist WL oder RR denn mittlerweile eine "Firma" oder sowas ?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, hat er sich doch die Rechte an bestimmten Namen und Symbolen gesichert. Und diese Rechte kann er nun auch anderen zusprechen, was dann ja ein Vertrag zwischen diesem anderen und WL wäre.

Vielleicht bringt ja auch das Berufungsurteil mehr Klarheit in diese Sache.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 13.02.2017, 21:05
von reiki-kanji
Hallo Monika,

vielen Dank für dein Erläuterungen.
So in etwa diese Richtung ging meine Denkweise.

Dienstverträge .... Dauerschuldverhältniss ... mein Gott, was für Wortkonstruktionen. Wer soll darauf kommen ? :megagrins:

Aber interessanterweise wird ja auch bei den richterlichen Begründungen das BGB angeführt.

Und nochwas zu Dagmar:
Es ist ja noch nichtmal erwiesen, dass es sowas wie Lemuria oder Atlantis tatsächlich gegeben hat. Wie soll man sich an etwas erinnern, was möglicherweise nie existiert hat.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 14.02.2017, 12:12
von MonikaMeyer
Über die Markeneintragung kann man nur die Wortmarke innerhalb eines bestimmten Kontextes schützen. Man kann auch Symbole (Bildmarken) schützen, das hat WL aber nicht getan. Insofern sind seine Inhalte oder Symbole erst einmal von der reinen Markeneintragung nicht betroffen.

Jetzt kommen die Begriffe geistiges Eigentum, Urheberrechte ins Spiel. Hierzu sagt WL, er hätte das Urheberrecht auf sein geistiges Eigentum. Da hätten wir dann die Frage, wie er sein geistiges Eigentum belegt (siehe die vorherigen Postings) und die Tatsache, dass er dies im Rahmen eines Ausbildungsvertrages an seine Schüler weitergegeben hat. Jetzt schließt man ja eigentlich einen Ausbildungsvertrag ab mit der Absicht, das Erlernte auch irgendwann zu nutzen. So sieht das auch das Gericht und begründet daher:

„Es dürfte auch dem Sinn und Zweck der Ausbildungsverträge widersprechen, das Recht zur Verwendung der Bezeichnung Rainbow Reiki bzw. Marayana Sayi ohne Grund widerrufen/beenden zu können. Grundlage und Ziel der Ausbildung war die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Die Beklagte sollte mit der Ausbildung weiterer Schüler ihren Lebensunterhalt verdienen können. Zum Zeitpunkt der (Berufs-) Ausbildung der Beklagten war dies an keine andere Bedingung als den Abschluss geknüpft. Es ist dem Kläger verwehrt nachträglich einseitig die vertraglichen Grundlagen zu verändern.“

Es geht also nicht nur darum, ob man etwas aus einem Buch oder Manual abschreibt, sondern darum, ob man das innerhalb eine Ausbildung Erlernte nutzen darf. Das war zwar nicht Inhalt des 1. Verfahrens, da es hier ja um die Markeneintragung ging, dennoch hat das Gericht dazu Stellung genommen (siehe oben), weil diese Thematik über WLs Versuche, dem Gericht zu erklären, warum meine Ausbildungsverträge rückwirkend gekündigt werden müssten, in das Verfahren einbracht wurde. Was die Inhalte seiner Seminare angeht, treffen hier verschiedene Rechtsgebiete zusammen, die möglicherweise als Grundsatzurteil noch zu klären sind, aber sicher nicht als Nebeneffekt der Klage zur Nutzung seiner Marken, wie WL es gerne hätte.

Also versucht er weiter über die Lizenzverträge Einfluss darauf zu nehmen, was, wer, wann über die Inhalte von RR in der Öffentlichkeit sagen oder lehren darf. Es geht eben gerade nicht um Qualität, wie immer behauptet wird. Wie skurril dies ist, sieht man jetzt gut an dem Beispiel von Katrin. Sie hat sich dafür entschieden, aus dem Lizensierungsprogramm auszusteigen. Bereits nach dieser Ankündigung wurde sie aus Teilen der RR-FB Gruppen ausgeschlossen und nun, nach Ablauf ihres Vertrages, auch aus den übrigen. Formal mag das richtig sein, denn die Foren sind ja nur für Mitglieder, trotzdem hat sie aber doch nicht über Nacht ihre Kompetenz verloren und andererseits jemand, der heute unterschreibt, diese Kompetenz nicht über Nacht erworben.

Nur am Rande: Auf seiner Webseite ist sie immer noch als lizensierter Meister gelistet, vermutlich machen sich 30 Einträge besser als 29.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 14.02.2017, 19:05
von reiki-kanji
MonikaMeyer hat geschrieben: Über die Markeneintragung kann man nur die Wortmarke innerhalb eines bestimmten Kontextes schützen. Man kann auch Symbole (Bildmarken) schützen, das hat WL aber nicht getan. Insofern sind seine Inhalte oder Symbole erst einmal von der reinen Markeneintragung nicht betroffen.
Ich kann mich erinnern, dass mal irgendwo angeführt wurde, es solle verhindert werden, dass irgendwelche Menschen Steine mit RR-Symbolen einfach so "Unbedarfte" für angebliche Wucherpreise verkaufen können.
Es stellt sich die Frage, ob das Unterbinden dieser Tätigkeit mit dieser Lizenz dann überhaupt möglich ist.

MonikaMeyer hat geschrieben: "Klasse(n) Nizza 45: Esoterische Energiebehandlung; esoterische Lebensberatung; Geistheilung; Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten; Vergabe von Lizenzen an Urheberrechten; Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte". Aber auch Klassen, die Ausbildungen, Seminare, Coachings, Tonträger, Bildmaterial und Lehr- und Unterrichtsmaterial betreffen."
Diesen Passus sollte sich PROReiki dann man näher zu Gemüte führen.
Esoterische Energiebehandlung ... esoterische Lebensberatung ....
Dies ist nicht unbedingt der Inhalt auch der anderen Reiki-Stile bzw. deren Praktizierenden.
Und wenn dieser Verein dann anstrebt, Reikibehandlungen als Heilbehandlung anerkennen zu lassen, damit es auch mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann, dann muss er sich spätestens jetzt mit dem Inhalt von RR und auch den anderen Stilen auseinandersetzen und sich von esoterischem "Schnickschnack" deutlich distanzieren, damit dieses Ansinnen eine Chance hat.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 14.02.2017, 22:47
von Dagmar Stier
reiki-kanji hat geschrieben: Und speziell zu Dagmar noch eine Anmerkung:
Es geht ja in spirituellen Praktiken und ganz besonders bei Reiki auch immer wieder um die Frage der Linie.
In dem Lizenzvertrag von Walter Lübeck fallen alle Seminare, die den Titel Rainbow Reiki haben, also auch der 2. Grad Rainbow Reiki für den, ebenso wie im ersten Grad RR, die klassische Usui-Reiki 2. Grad Einweihung verändert wurde, um mehrere zusätzliche sogenannte lemurianische Symbole mit einzuweihen.

Innerhalb des 2. Grades Rainbow Reiki wird die nicht Usui-Reiki Methode „Falayna Say“ unterrichtet. Zu der gibt es auch wieder eine eigene Einweihung. Das ist ebenfalls keine Einweihung, wie man sie aus dem Reiki kennt. Aber diese Methode ist ebenfalls ein lizenzierter Inhalt in der Lizenzierungsordnung.

In der Einweihung der „Falayna Say“ werden nur „die Große Göttin“ und „der Großer Gott“ angerufen. Das wirkt auf mich wieder so wie Hypnose-Sprache, weil so getan wird, als müsste als müsste jedem klar sein, wer denn konkret „die Große Göttin“ und „der Große Gott“ ist. Wer die sind wird aber sonst nirgends erklärt und das kleine Wörtchen „Groß“ impliziert, dass es auch „kleine Göttinnen“ und „kleine Götter“ geben muss. Oder vielleicht impliziert es auch, dass für diese lizenzierte Methode natürlich nur die großen Göttinnen und Götter kommen, damit das ganze besonders großartig erscheint?

Während der Einweihung werden dann insgesamt 23 angeblich lemurianische Mantren mehrfach bis zu 9 x laut gesprochen. Diese Mantren sind dafür da, damit die eingeweihten Schüler später beim Anwenden, bsp. Gefühle und Seelenlichter aus den 7 Himmeln herunter laden können.

Google ich jetzt zu 7 Himmeln, stelle ich fest, dass dieser Begriff aus dem jüdischen und kabbalistischen Bereich stammt. Ebenfalls gibt es 7 Himmel im Islam. Also hier werden wieder verschiedene Kontexte sichtbar und wenn schon Kräfte aus 7 Himmeln heruntergeladen werden und es diese 7 Himmel in der Kabbala und im Islam gibt - wie verhält es sich dann hier mit den energetischen Kräften, die hier heruntergeladen werden? Welche sind das denn?

Wenn ich mir jetzt von dem Begriff 7 Himmeln her ausgehe, dann geht es dabei also um kabbalistische Magie, die auch in der magischen Loge des Golden Dawn praktiziert wird und die arbeiten sowohl weiß- als auch schwarz-magisch, wozu man einiges im Internet recherchieren kann und wozu es etliche Bücher gibt. Schaut man sich solche Bücher näher an, so fällt auf, dass es etliche Rituale dort gibt, die mich an andere Seminare erinnern, wie etwa das bereits von Laramia erwähnte Seminar „Begegnung mit Engeln“. Natürlich sind die Sachen wieder lemurianisiert und werden wieder unter eigenem Namen verkauft. Also wieder das Schema, das sich auch noch bei weiteren Seminaren wie bsp. „Schamanische Rituale“ findet. Und genau dasselbe Schema findet sich auch übergeordnet. Weil vergleichbar zur Rainbow Reiki Lizenzierung gibt es zu dieser ganzen schamanischen Sachen ebenfalls eine von Walter Lübeck eingetragene Marke namens „Whitefeather Shamanic School“.

Ganz zum Schluss der „Falayna Say“ Einweihung kommt schließlich ein CR Symbol zum Einsatz. Komisch, wenn doch Lemuria „so weit entwickelt“ war, wie Walter behauptet, weshalb braucht es danach noch ein CR-Symbol aus dem Reiki? Das erinnert mich schon wieder an das Schema, weil hier ein Teil aus Usui-Reiki genommen und ins Rainbow Reiki eingebaut wird.

Wenn ich die vorherigen Postings richtig verstanden habe, ist jegliches Symbol von Walter und auch das in der Falayna-Say angewandte CR-Symbol (als eine Bildmarke) nicht in der Marke von Walter geschützt. Aber wenn das CR-Symbol in dem Zusammenhang der Falayna Say genutzt wird und die Falayna Say wiederum als eigenes geistiges Eigentum von Walter lizenziert ist, wie verhält es sich dann mit dem CR-Symbol? Mich wundert und irritiert das ein wenig, weil ich dachte, dass Usui-Reiki nicht lizenziert werden darf, oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?

Und wie verhält es sich mit Walters Lizenz und den 7 Himmeln aus der Kabbala und dem Islam?

Es sind also die Begriffe wie Rainbow Reiki, Marayana Sayi und Falayna Say, die als Marke angemeldet und eingetragen sind und auf die eine Lizenz drauf gemacht wird. Da sehe ich jetzt tatsächlich auch keinen großen Zusammenhang zum Usui-Reiki mehr. Allerdings wird immer klarer, dass das Gemeinsame zwischen Rainbow Reiki und Usui-Reiki heute darin liegt, dass sie sich die 5 Buchstaben R-E-I-K-I teilen. Aber außer diesen Buchstaben ist es sehr fraglich, inwieweit das eine noch mit dem anderen zu tun hat, oder?

So wie es aussieht, hatte es früher miteinander zu tun. Aber inzwischen gibt es Marayana Sayi und Falayna Say etc., die tatsächlich nichts mit Usui-Reiki zu tun haben. Und nun scheint Walter Lübeck vor Gericht ja auch gesagt zu haben, dass er ganz früher, als er RR ausgebildet hat, gar kein RR unterrichtet hat, mit der Begründung, dass RR ja erst später, zu Zeiten von Marayana Sayi und Falayna Say (2010) entstanden sei. Und wenn ich nicht ganz auf den Kopf gefallen bin, dann würde das ja bedeuten, dass es zu Zeiten als Monika Meyer und ich RR lernten, das einen größeren Teil Usui-Reiki und einen anderen Teil Rainbow-Reiki beinhaltete, obwohl Walter Lübeck das offenbar bestreitet. Das würde aber auch bedeuten, dass es ein Altes und ein Neues Rainbow-Reiki gibt und in dem Fall müsste es ja auch ein Altes und ein Neues Lemuria geben, weil ja alles im RR auf Rückerinnerungen beruht, oder?

Wie sich aber immer stärker zeigt - ist, dass RR inzwischen mit Usui-Reiki nicht viel zu tun hat. Für mich ist dazu immer noch die Frage offen, wie bei ProReiki damit umgegangen wird? Denn ProReiki wurde in 2010 gegründet und der Stil Rainbow Reiki wurde offenbar kurze Zeit später charakterisiert. Nun hat sich aber mega viel geändert, so dass diese Charakterisierung eigentlich keine Gültigkeit mehr haben dürfte, oder?

Aber die Hauptfrage, die mir auf dem Herzen liegt, ist, ob es wirklich zulässig ist, Dinge von woanders her zu übernehmen, als Quelle Lemuria anzugeben und dann auch noch von einem -eigenen- geistigen Eigentum zu sprechen und das alles als -eigenes- geistiges Eigentum zu lizenzieren?

Liebe Grüße
Dagmar

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 15.02.2017, 10:54
von reiki-kanji
Dagmar Stier hat geschrieben: Mich wundert und irritiert das ein wenig, weil ich dachte, dass Usui-Reiki nicht lizenziert werden darf, oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
...
...
Aber die Hauptfrage, die mir auf dem Herzen liegt, ist, ob es wirklich zulässig ist, Dinge von woanders her zu übernehmen, als Quelle Lemuria anzugeben und dann auch noch von einem -eigenen- geistigen Eigentum zu sprechen und das alles als -eigenes- geistiges Eigentum zu lizenzieren?


Hallo Dagmar,

es gab einmal einen Reiki-Meister, der wollte den Begriff "Reiki" schützen oder lizensieren -oder wie auch immer - lassen, woraufhin Phyllis Furumoto verhindern wollte, dass es dann ausgerechnet diesem Meister gestattet sein sollte, den Begriff für sich verwenden zu dürfen.
Heraus kam dabei, dass der Begriff Reiki nicht geschützt werden kann.
Reiki ist ja zum einen ein ganz "normales" japanisches Wort (universelle Lebensenergie) als auch eine Methode (um ein glückliches zufriedenes gesundes Leben zu führen, wie es Usui beschrieben hat). Diese beiden Dinge muss man mehr und mehr deutlich unterscheiden.
Das Wort Reiki an sich ist somit für eigentlich alle und jede frei nutzbar.

Allerdings haben sich nun - wie die Vergangenheit gezeigt hat - verschiedene Methoden (man könnte auch sagen Stile) entwickelt. Diese Stile sagen ja nun alle, dass sie mit der universellen Lebensenergie arbeiten, was so gesehen ja auch stimmt.
Die Art und Weise (Methode) wie diese Energie nun genutzt wird ist aber von Stil zu Stil unterschiedlich.
Das Wort Reiki kann man nun nicht schützen lassen, wohl aber eine einzelne Methode.

Interessant finde ich, dass in dem Stil, den Phyllis selbst lehrt, das Wort Reiki überhaupt nicht vorkommt (Usui Shiki Ryoho).
Da es bei ihr auch keine Skripte gibt, und sie ihre Meister anweist auch an ihre Schüler keine Skripte auszuhändigen und auch kein Mitschreiben in den Einweihungsseminaren 1. und 2. Grad zulässt, erfüllt sie zum einen in einem sehr engen Rahmen den Grundsatz der mündlichen Überlieferung und zum anderen (ob nun beabsichtigt oder nicht) entfällt das ganze Gedöns um "geistiges Eigentum".
Die ganzen Bücher etc. in denen z.B. auch die Reiki-Symbole abgebildet sind, hält sie für eher wertlos, da es nicht das Symbol ist, das die eigentliche Wirkung hervorruft, sondern es ist die korrekte Einweihung an sich und das persönliche korrekte Arbeiten des jeweiligen Menschen, der mit Reiki arbeitet.
(Schau dir zu diesem Themenkomplex auch mal das letzte GlobalRekiWebinar an, das ich in dieser Rubrik eingestellt habe. Es erklärt auch, wieso so viele Menschen Reiki mit anderen Dingen vermischen.)

Was man in der heutigen Zeit berücksichtigen muss, ist dass die Absicht derer, die sich in Reiki einweihen lassen, doch sehr unterschiedlich ist.
Im Usui Shiki Ryoho geht es darum, ob ein Mensch in einen Selbsterkenntnisprozess einsteigen uns ihn vertiefen will, was unweigerlich dazu führt, dass man immer leichter erkennt, wo es Diskrepanzen zwischen dem, was man will und den eigenen persönlichen Voraussetzungen dafür liegen. (Wenn jemand total unmusikalisch ist, aber Sänger oder Pianist o.ä. werden will, kann er das durch viel Üben zwar erreichen, muss aber soviel Zeit investieren, dass er kaum noch die Möglichkeit hat, einem Beruf nachzugehen, der ihm den Lebensunterhalt sichert, was dann der Regel "verdiene dein Brot (Lebensunterhalt) ehrlich" nicht entspricht.
Heutzutage wollen viele Menschen aufgrund der Arbeitsmarktsituation aus Reiki einen Beruf machen und merken nicht, dass die rechtlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten (z.B. HP-Gesetz oder auch der Schweinezyklus oder aber auch eben gerade die nicht vorhandene Selbsterkenntnis) dies erschweren oder gar unmöglich machen.

WL scheint sich nun sehr für all die lemurischen Dinge zu interessieren und baut sie in seine Methode ein.
Für all diejenigen, die sich auch für lemurische Dinge interessieren, mag das nun eine gute Sache sein. Wenn das Ziel Selbsterkenntnis für diese Menschen nicht so wichtig ist und sie über die finanziellen Recourcen verfügen, diesem "Hobby" nachzugehen .... fein.
Solange sie auf ihrem Weg zur ersten Lizenzstufe erkannt haben, ob das auch wirklich "ihres" ist .... auch fein.
Alle, die erkannt haben, dass es nicht ihres ist ..... sollten dann eben aus diesem Stil aussteigen und die, deren Interesse daran besteht, können sich ja dem Lizenzprogramm anschließen.
Je deutlicher aber nun wird, dass es sich bei RR um etwas handelt, mit dem man vielleicht nur schwer seinen Lebensunterhalt verdienen kann, wenn man sich an die Lebensregeln halten möchte, um so weniger Menschen (insbesondere, wenn sie keinen so ausgeprägten Hang zur Esoterik haben) werden es nicht mehr lernen wollen. Damit muss dann WL klarkommen.
(Hierzu kannst du auch mal unter Psiram.com in der dortigen Wiki nachschauen, was Nichtreikianer so von Reiki oder anderen Dingen halten.)

Was an RR und dem Lizenzprogramm schwierig ist, ist meines Erachtens nach die Tatsache, dass man ja den "Grundstock" für Reiki bei dem selben Menschen erlernt, wie das Tiefergehende. Und wenn beim Grundstock schon "Abhängigkeiten" geschaffen werden, ist das nicht wirklich hilfreich.
Daher wäre mein Rat sich für den Grundstock einen Stil zu suchen, der wirklich auf Erkenntnis, Wahlmöglichkeiten, Wahlfreiheiten, "Unabhängigwerdung" setzt und nicht auf einen, der sich vermarktet, damit der Vermarkter Geld damit verdient.

Nicht umsonst weiht Phyllis ihre Meister nicht nach einer bestimmten Zeit, die jemand praktiziert, ein, sondern danach, ob sie diese Prinzipien verstanden haben und leben können und wollen.
Und wie schon an andere Stelle vermerkt, der mir bekannte Fall des Meisters, der am längsten bis zur Einweihung brauchte, betrug 14 Jahre !
Dies spricht dann doch sehr gegen kommerzielle Interessen, denn 14 Jahre hat sie eben gerade kein (oder nur wenig) Geld an diesem Menschen verdient.

@Frank
Sorry, falls es etwas OT geworden sein sollte, aber irgendwie gehört das alles für mich zur Antwort auf die gestellte Frage dazu.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 18.02.2017, 10:26
von Laramia
Liebe Dagmar,

danke für Deine Informationen über die Einweihungen. Auch danke ich Dir für den Hinweis auf die Literatur aus dem Umfeld des Golden Dawn.
Zu deiner Frage nach dem „Großen Gott“ und der „Großen Göttin“ fällt mir der Wicca-Kult ein. Dort gibt es einen großen Gott und eine große Göttin, die gleichberechtigt an oberster Stelle stehen. Gut möglich, dass Walter Lübeck auf einer damaligen Mode-Welle mitreiten wollte und dann hier einfach mal die beiden Wicca-Gottheiten in der Einweihung eingebaut hat. Oder er hat hier tatsächlich etwas aus dem Wicca-Kult übernommen und „lemurianisiert“. Oder -- und dann wäre ich aber total baff -- es gab schon vor 12000 Jahren Wicca! Wie nennt Walter denn die Göttin und den Gott? Haben die irgendwelche Namen außer so künstlich kreierten wie „Dai Marici“?

Als ich mal bei ihm ein paar Seminare besucht habe, hat er immer nur von seiner Göttin gesprochen. Der Gott kam da nie vor, es sei denn, er hat mal wieder eine seiner nicht-enden-wollenden Schimpftiraden über die Kirche losgelassen (Diese Tirade hat beim Engel-Seminar mehr als die Hälfte der Zeit gefressen und seltsamerweise hat sich nur eine getraut, sich zu beschweren. Die wurde dann zur Schnecke gemacht und durfte Chakra-Energie-Karten ziehen, bis sie zu weinen anfing. Ich frage mich, ob diese Unterrichtsmethodik so auch lizensiert wird?).

Der Eindruck, den ich bekomme, ist nun der, dass Walter Lübeck aus allen möglichen Quellen schöpft um sein Rainbow Reiki (R) und seine anderen Methoden zu füttern. Dann schmückt er es mit einer hübschen Geschichte aus "Lemuria", macht daraus "Weichspül-Esoterik" die sich emotional gut vermarkten lässt und kredenzt es hübsch lizensiert in kleinen Happen.
In diesem Zusammenhang hätte ich mal noch eine Frage: Wie ist das denn mit dem sogenannten AMH? Ich hab mich im Internet etwas schlau gemacht und festgestellt, dass das eigentlich auf einen Duff Cady zurück gehen soll.

Walter Lübeck kann ja in seine Sachen reinpacken, was er will: New-Age, Weiße Magie, schwarze Magie, Kabbala, Wicca, Schamanismus, Hinduismus, Brahmanismus, Daoismus und so weiter und so fort, weil magische Praktiken an sich (egal ob weiß oder schwarz) rechtlich nicht geschützt sind – Abgesehen vom Urheberrecht und Copyright wenn es um wortwörtliche Kopien anderer Quellen ginge. Und das einzige, was er lizensiert sind die Ausdrücke „Rainbow Reiki“ (R) (R) (R) und seine obskuren Sonderbehandlungen (ich sage obskur, weil sie ja nach seiner eigenen Aussage sowieso kein Reiki sind, wir aber nicht wissen, was es denn dann ist).

Andererseits bedeutet das, wenn ich euch und die ganze Diskussion oben richtig verstehe, dass die Leute ihr RR anwenden und unterrichten können, wie sie wollen, solange sie nicht die Worte verwenden, die WL hat schützen lassen? Hat er eigentlich seine ganzen „Mantren“ lizensiert? Wenn ich das oben richtig verstehe, dann nicht?

Ich würde ihn übrigens gerne mal persönlich fragen, wie er diese ganzen „Zufälle“, die hier zutage treten erklären würde. Ich tippe mal darauf, dass die anderen alle von Lemuria kopiert haben.

Hier kommt der nächste Knifflige Punkt: Wenn man eine Geschichte auf dem richtigen Fundament aufbaut, kann von außen kommen, was wolle, es kann immer passend gemacht werden. Ich weiß nicht, ob er es seinen Jüngern genau so verkauft, aber ich stelle mir das gerade so vor:
Die Methoden gibt es schon in anderen Quellen? Klar, die haben von Lemuria kopiert, das war schließlich viiiiiieeeel älter.
Leute wollen sich nicht lizensieren lassen? Klar, die rebellieren alle nur gegen den großen Meister.
Monika will sich nicht lizensieren lassen, weil sie angeblich einen Vertrag hat? Klar, ihr Vertrag war natürlich gefälscht.
Ach Mist, das lässt sich mit technischen Methoden prüfen.... Naja, dann war das ja eigentlich gar kein Rainbow-Reiki, was sie gelernt hat. Ach ja und Usui-Reiki ist Ramsch, sonnenklar ....

Das kommt mir ein bisschen so vor wie Trump und seine „alternativen Fakten“.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, liebe Dagmar, was Du sonst noch so über RR-Techniken zu berichten weißt.

Liebe Grüße

Laramia

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 18.02.2017, 11:41
von Emilie
Laramia hat geschrieben:Und das einzige, was er lizensiert sind die Ausdrücke „Rainbow Reiki“ (R) (R) (R) und seine obskuren Sonderbehandlungen (ich sage obskur, weil sie ja nach seiner eigenen Aussage sowieso kein Reiki sind, wir aber nicht wissen, was es denn dann ist).
Hallo,

dann beruft er sich aber immer noch auf das traditionelle Usui Reiki nach Walter Lübeck (R) mit Rainbow-Reiki Techniken (R).... Das Wort Reiki ist in diesem System meiner Meinung nach völlig fehl am Platz. Wenn man einem System schon den Namen Reiki gibt, dann erwartet man auch, dass mehr davon drin steckt. :P

Ich frage mich immer, warum er dem System keinen anderen Namen gegeben hat. :doh:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 18.02.2017, 20:04
von Frank
Laramia hat geschrieben: Als ich mal bei ihm ein paar Seminare besucht habe, hat er immer nur von seiner Göttin gesprochen. Der Gott kam da nie vor, es sei denn, er hat mal wieder eine seiner nicht-enden-wollenden Schimpftiraden über die Kirche losgelassen (Diese Tirade hat beim Engel-Seminar mehr als die Hälfte der Zeit gefressen
Bei meinen RR 2.Grad ging hier auch viel Zeit drauf was seine Ausführungen über die Kirche und das klerikale Syndrom anging. Aber das hatte ich schon in meinem damaligen Artikel geschrieben:
"Erst bei dem Thema „durch Kirche und Christentum ausgelöste Traumata“ oder kurz „klerikales Syndrom“ wurde meines Erachtens der Rahmen eines Seminars zum zweiten Grad ein wenig überschritten."
Aber da ansonsten alles wichtige abgehandelt worden ist, stellte das für mich damals kein wirkliches Problem dar. Wenn aber wirklich was zu kurz kommt oder man dies öfter bei Seminaren erlebt, ist es natürlich weniger schön.