Verköstigung nur teilweise steuerlich absetzbar?
Verfasst: 24.07.2007, 12:21
Hallo!
Ich biete Seminare und fortlaufende Gruppen an und habe dies bei der Steuererklärung als freiberufliche, nebenberufliche Tätigkeit angegeben. Hauptberuflich arbeite ich als Ergotherapeutin.
Ich erstelle jedes Jahr einen "Kassenbericht" (oder wie immer man sowas nennt), in dem ich Einnahmen und Ausgaben (z.B. Kosten für erstellte Unterlagen und Verköstigung) aufstelle. Den reiche ich dann mit der Steuererklärung (die ich selber mache) ein.
Dieses Jahr erhielt ich dann mit dem Bescheid folgende Hinweise:
"Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren um die Aufwendungen für ... und die Perfetti-Fortbildung zu kürzen."
"Aufwendungen für die Beköstigung der Teilnehmer der Reiki-Abende sind um einen Eigenanteil von 30% zu kürzen. Ich bitte in Zukunft um Beachtung."
Die obengenannte Fortbildung ist aber Teil meines Hauptberufes, nicht meiner selbständigen Tätigkeit. Warum soll ich das dann von meinen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit abziehen???
Und seit wann kann man nur noch 70% der Beköstigungskosten absetzen? Ist das bei euch auch so? Oder resultiert diese Regelung vielleicht aus dem freiberuflich-nebenberuflichen?
Ich hoffe, daß ihr mir weiter helfen könnt.
Herzliche Grüße von Feodora
Ich biete Seminare und fortlaufende Gruppen an und habe dies bei der Steuererklärung als freiberufliche, nebenberufliche Tätigkeit angegeben. Hauptberuflich arbeite ich als Ergotherapeutin.
Ich erstelle jedes Jahr einen "Kassenbericht" (oder wie immer man sowas nennt), in dem ich Einnahmen und Ausgaben (z.B. Kosten für erstellte Unterlagen und Verköstigung) aufstelle. Den reiche ich dann mit der Steuererklärung (die ich selber mache) ein.
Dieses Jahr erhielt ich dann mit dem Bescheid folgende Hinweise:
"Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren um die Aufwendungen für ... und die Perfetti-Fortbildung zu kürzen."
"Aufwendungen für die Beköstigung der Teilnehmer der Reiki-Abende sind um einen Eigenanteil von 30% zu kürzen. Ich bitte in Zukunft um Beachtung."
Die obengenannte Fortbildung ist aber Teil meines Hauptberufes, nicht meiner selbständigen Tätigkeit. Warum soll ich das dann von meinen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit abziehen???
Und seit wann kann man nur noch 70% der Beköstigungskosten absetzen? Ist das bei euch auch so? Oder resultiert diese Regelung vielleicht aus dem freiberuflich-nebenberuflichen?
Ich hoffe, daß ihr mir weiter helfen könnt.
Herzliche Grüße von Feodora