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Verköstigung nur teilweise steuerlich absetzbar?

Verfasst: 24.07.2007, 12:21
von Feodora
Hallo!

Ich biete Seminare und fortlaufende Gruppen an und habe dies bei der Steuererklärung als freiberufliche, nebenberufliche Tätigkeit angegeben. Hauptberuflich arbeite ich als Ergotherapeutin.
Ich erstelle jedes Jahr einen "Kassenbericht" (oder wie immer man sowas nennt), in dem ich Einnahmen und Ausgaben (z.B. Kosten für erstellte Unterlagen und Verköstigung) aufstelle. Den reiche ich dann mit der Steuererklärung (die ich selber mache) ein.

Dieses Jahr erhielt ich dann mit dem Bescheid folgende Hinweise:
"Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren um die Aufwendungen für ... und die Perfetti-Fortbildung zu kürzen."
"Aufwendungen für die Beköstigung der Teilnehmer der Reiki-Abende sind um einen Eigenanteil von 30% zu kürzen. Ich bitte in Zukunft um Beachtung."

Die obengenannte Fortbildung ist aber Teil meines Hauptberufes, nicht meiner selbständigen Tätigkeit. Warum soll ich das dann von meinen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit abziehen???
Und seit wann kann man nur noch 70% der Beköstigungskosten absetzen? Ist das bei euch auch so? Oder resultiert diese Regelung vielleicht aus dem freiberuflich-nebenberuflichen?

Ich hoffe, daß ihr mir weiter helfen könnt.

Herzliche Grüße von Feodora

Verfasst: 24.07.2007, 15:21
von Lehrling
Hallo Feodora,

hast Du schon mal Deinen zuständigen Finanzbeamten gefragt? Ich frage bei Unklarheiten da an und lasse es mir ausführlich erklären. ( Nein, ich bin nicht in der Materie, aber ich habe ein Recht auf Erklärung).

liebe Grüße
Lehrling

Verfasst: 24.07.2007, 18:55
von Spiralfrau
Jep - so isses!

Verpflegung kann NICHT mehr abgesetzt werden - wurde bei mir ebenfalls abgezogen - allerdings 100 %!

Nun gibt es "Schmalkost"! ;-)

Regina

Verfasst: 27.07.2007, 10:44
von Ich bin ich
Feodora es gibt immer noch die Möglickeit es als eine Art Geschäftsessen abzurechnen,allerdings mußt du dann die Unterschriften und Anschriften der Beköstigten mitangeben.So hat es jedenfalls bei mir geklappt.Ist allerdings nicht Jedermanns Sache.

Verfasst: 29.07.2007, 01:12
von Feodora
Hallo!

Vielen Dank euch allen für die Antworten!

Dann bin ich ja mal froh, daß bei mir nur 30% von den Kosten für Beköstigung abgezogen wurden.

Herzliche Grüße, Feodora